Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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9. Dem Beschlusse des Landrathes auf Erhöhung des Beitrages für Hebung der Vieh- 
zucht von 10 000 JX auf 30 000 J1X ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung unter 
besonderer Anerkennung der vom Landrathe bethätigten regen Fürsorge für den genannten 
wichtigen Zweig der heimischen Landwirthschaft. 
10. Die Beschlüsse des Landrathes in Bezug auf die Kreisirrenanstalten zu München 
und Gabersee werden genehmigt. 
11. Die vom Landrathe beschlossenen Zuwendungen an die Naturalverpflegsstationen 
im Kreise und an die freiwillige Sanitäts-Hauptkolonne in München, dann zur Einführung 
von Samariterkursen erhalten in Anbetracht der edlen Zwecke, die damit gefördert werden, 
gerne Unsere Genehmigung. 
12. Die Beschlüsse des Landrathes in Bezug auf die Ausscheidung und Ueberlassung 
einer Alluvionsfläche der Isar an die Stadtgemeinde Freising, daun die Beschlüsse in Bezug 
auf die Verwendung der früher für Wasserbauten bewilligten Mittel sowie über die Be- 
willigung von Mitteln und Beiträgen zu Wasserbauten für das Jahr 1897 werden ge- 
nehmigt und es wurde dabei mit Befriedigung wahrgenommen, wie der Landrath auch der 
Hochwasserschäden des Jahres 1896 durch außerordentliche Beihilfen gedachte. 
Jndem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben für die 
bewährte Umsicht und die große Bereitwilligkeit, mit welcher den verschiedenen Bedürfnissen 
des Kreises wieder Rechnung getragen wurde, erneut Unsere wohlgefällige Anerkennung 
aus und verbinden damit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 9. April 1897. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Arhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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