Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

  
eseh und VerorduungsBlulf 
für das 
Königreich Bayern. 
  
8 17. 
Munchen, den 6. Mai 1898. 
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Inhalt 
Bekauntmachung vom 24. April 1898, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. — Bekannt- 
machung vom 3. Mai 1898, Ausgabe von Inhaberpapieren betreffend. — Bekanntmachung vom 
3. Mai 1898, den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren betreffend. — Ordens--, Prädikats. und Titel-Verleih= 
ungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der 
Adels. Matrikel des Königreiches. 
  
— 
  
  
  
Nr. 8188. 
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. 
fl. Staatsministerinm des Innern. 
In Gemäßheit des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und 
des § 36 des Baunnfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 wird bekannt gegeben, daß 
unter Enthebung der bisherigen stellvertretenden Schiedsgerichts-Vorsitzenden aufgestellt wurden. 
I. Der k. Regierungsassessor Dr. Theodor Winterstein in München als zweiter 
Stellvertreter des Vorsitzenden des Schiedsgerichts der Bayerischen Baugewerks-Berufs- 
genossenschaft, 
II. der k. Bezirksamtsassessor Adolf Ufer in Ludwigshafen a./Rh. als Stellvertreter 
des Vorsitzenden der Schiedsgerichte für den II. Bezirk der Privatbahn-Berufsgenossenschaft 
und für den IV. Bezirk der Straßenbahn-Berufsgenossenschaft, 
III. der k. Bezirksamtsassessor Hans Geigel in Hof als Stellvertreter des Vor- 
sitzenden des Schiedsgerichts der Sektion II der Süddeutschen m“