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für das
Königreich Bayern.
8 17.
Munchen, den 6. Mai 1898.
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Inhalt
Bekauntmachung vom 24. April 1898, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. — Bekannt-
machung vom 3. Mai 1898, Ausgabe von Inhaberpapieren betreffend. — Bekanntmachung vom
3. Mai 1898, den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren betreffend. — Ordens--, Prädikats. und Titel-Verleih=
ungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der
Adels. Matrikel des Königreiches.
—
Nr. 8188.
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend.
fl. Staatsministerinm des Innern.
In Gemäßheit des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und
des § 36 des Baunnfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 wird bekannt gegeben, daß
unter Enthebung der bisherigen stellvertretenden Schiedsgerichts-Vorsitzenden aufgestellt wurden.
I. Der k. Regierungsassessor Dr. Theodor Winterstein in München als zweiter
Stellvertreter des Vorsitzenden des Schiedsgerichts der Bayerischen Baugewerks-Berufs-
genossenschaft,
II. der k. Bezirksamtsassessor Adolf Ufer in Ludwigshafen a./Rh. als Stellvertreter
des Vorsitzenden der Schiedsgerichte für den II. Bezirk der Privatbahn-Berufsgenossenschaft
und für den IV. Bezirk der Straßenbahn-Berufsgenossenschaft,
III. der k. Bezirksamtsassessor Hans Geigel in Hof als Stellvertreter des Vor-
sitzenden des Schiedsgerichts der Sektion II der Süddeutschen m“