Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

  
esetz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
28. 
München, den 17. Juni 1898. 
Inhalt: 
Gesetz vom 15. Juni 1898, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs- und Neubauten auf den im Betrieb 
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. — Gesetz vom 15. Juni 1898, betreffend den Bedarf für Post- 
bauten, Telegraphen= und Telephonanlagen. — Gesetz vom 15. Juni 1898. die pfälzischen Eisenbahnen be- 
treffend. — Ordensverleihungen. 
  
  
  
  
  
— — 
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb befind- 
lichen Staatseisenbahnen betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
TZlitpol!,. 
von Gottes Gnaden HKöniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
Art. 1. 
r Bedarf 
1. für Herstellung einer Güterzugsrangiranlage (Ablaufanlage) in 
Aschaffenburg wird aauf . ... 870000 M, 
2. für Einrichtung der Weichen- und Signalcentralisirung, sowie 
Ausbau der Stationen auf einer weiteren (VII.) Stations— 
gruppe auf . . 4276 000 M, 
56
	        
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