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3. für Erweiterung von Stelionsaulagen und Stationseinricht-
ungen (Gruppe IV) auf 27986000 J,
4. für Verbesserung, Ergänzung und Vermiehrung elektrischer
Bahnbetriebseinrichtungen (Gruppe IV) auf . 330000--E,
5. für Erweiterung und Herstellung elektrischer rc
anlagen (Gruppe IV) uff 1771000 4,
6. für Herstellung von Weg-Unter= und eberführungen an Stelle
schienengleicher Ueberfahrten (Gruppe IV) uauf 550 000 J,
7. für Erweiterung von Werkstätteanlagen und für sonstige
maschinentechnische Erfordernisse (Gruppe IV auf 1470000 J,
8. für Herstellung eines Centralrangirbahnhofes in Nürnberg, den
Umbau des bestehenden Centralbahnhofes und den Neubau
eines Betriebshauptgebäudes dortselbst, I. Rate 12412000000 4,
zusammen auf den Maximalbetrag von .. 24253000 +
(vier und zwanzig Millionen, zweihundert drei und fünfzig
tausend Mark)
festgesetzt
Art. 2.
Der k. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest-
gestellten Bedarfes ein auf die Staatseisenbahnen zu versicherndes Staatsanlehen im gleichen
Betrage aufzunehmen.
Die Ausgaben für die Verzinsung dieses Anlehens während der Banzeit und die
Geldaufbringungskosten sind durch Erhöhung der Anlehenssumme zu beschaffen.
Von der Zeit der Vollendung der in Art. 1 bezeichneten Objekte an hat die Ver-
zinsung der für dieselben aufgewendeten Summe aus der Eisenbahnbetriebsrente zu erfolgen.
Die Tilgung des Anlehens richtet sich nach den Bestimmungen der hiefür maßgebenden
Finanzgesetze.
Gegeben zu München, den 15. Juni 1898.
Luitpold,
Prinz von Layern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Or. Frhr. v. Crailsheim.Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr v. Leonrod. Frhr. v. Asch. Dr.v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Oberregierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Dr. Proebst.