Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr.  18801l.

Bekauntmachung,  die  Militär-Transportorduung  für  Eisenbahnen  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  föniglichen  Hauses  und  des  Aeußern,
dann  des  fK.  friegsministeriums.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Allerhöchste  Verordnung  vom  26.  Februar  ds.  Is.  (Gesetzund
  Verordnungsblatt  Seite  75/76)  wird  auf  Grund  des  §  54,  18  der  Militär-Transportordnung
  für  Eisenbahnen  bestimmt,  daß  das  in  der  Anlage  V  zur  Militär-Transportordnung
  enthaltene  Verzeichniß  der  in  der  Armee  und  Marine  eingeführten  Sprengstoffe
und  Munitionsgegenstände  nebst  Angabe,  welche  von  diesen  zur  Gefahrklasse  und  welche
nicht  zur  Gefahrklasse  zu  rechnen  sind,  (Reichsgesetzblatt  1899,  Seite  99/100)  auch  für
die  bayerischen  Eisenbahnen  zu  gelten  hat.

Hiebei  wird  weiter  bestimmt,  daß  in  dem  angeführten  Verzeichnisse  unter  A,  laufende
Nr.  4  für  „20g“  zu  setzen  ist  „409“.

Die  vorstehenden  Bestimmungen  treten  mit  dem  1.  April  1899  in  Geltung.  Vom
gleichen  Tage  an  werden  die  Bestimmungen  der  Bekanntmachung  vom  29.  März  1888,
die  Militär-Transportordnung  für  Eisenbahnen  im  Frieden  (Friedenstransportordnung)
betreffend,  —  Gesetz=  und  Verordnungsblatt  Seite  222  ff.  —  und  der  hiezu  erlassenen
Nachträge  außer  Wirksamkeit  gesetzt.

München,  den  21.  März  1899.

Dr.  Frhr.  v.  Trailsheim.  Erhr.  v.  Asch.

Nr.  6291.

 

Bekanntmachung,  den  Vollzug  des  Reichsgesetzes  über  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

In  Gemäßheit  des  §  72  des  Gesetzes  vom  22.  Juni  1889,  betreffend  die  Invaliditäts.
und  Altersversicherung,  wird  bekannt  gegeben,  daß  unter  Enthebung  des  bisherigen  stellvertretenden
  Vorsitzenden  mit  Wirksamkeit  vom  1.  April  ds.  Is.  an  zum  Stellvertreter  des
Vorsitzenden  des  Schiedsgerichtes  der  Versicherungsanstalt  für  Niederbayern  der  k.  Regierungsassessor
  August  Beichhold  in  Landshut  ernannt  worden  ist.

München,  den  23.  März  1899.

Frhr.  v.  Feilitzsch.

Nr.  5445.

 

Bekauntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die
Stadtgemeinde  Landau  i.  d.  Pfalz  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern.
Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  k.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der
Finanzen  ergangene  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  Art.  16  des  Gesetzes,  einige