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Ofd.
Nr.
Lezeichnung der Gewerbe
Letriebsanlage
und
ZGemerkungen
141
Schneide= und Sägemühlen, auch Dampfsägen:
1. in selbständigem Betrieb
a) bei geringem Umfang
b) bei größerem Umfang
2. im Neben= oder Wechselbetried mit
Getreidemühlen
1
Normalanlage
s————
4444
12
250
in Berechnung gebracht wird; der
höhere Satz bezieht sich immer
nur auf das Quantum, welches
über die vorherige Hoöchstziffer
geht.
Im Ulebrigen wie vor.
Bei Mühlen, welche in den
beiden der Steueranlage vorausgegangenen
Geschäftsjahren im Durch
schnitt mehr als 400000 Centner
Getreide vermahlen haden, ist die
Besteuerung nach dem Ertrage nur
statthaft, wenn die Besteucrung nach
dem Vermahlungsquantum eine ge
ringere Steuer ergeben oder nach
weisbar zu einer erheblichen Steuer
überbürdung führen würde.
Betriebsanlage nach Art. 7
In dem Falle zu 2 wird für die
Getreidemühle die Betriebsanlage
nach Tar.-Nr. 140a, b oder “ bemessen.
Bei Bemessung der Betriebsan
lage für die Sägemühle hat das
verarbeitete Holzquantum in der
Weise als Anhaltspunkt zu dienen,
daß bei einem Verbrauch bis zu
200 Kubikmeter der Betrag von
1 K.50 — für je 100
von mehr als Kubikmerer
200—500 Kubikmeter 1 4 — 4
500—1000 „ 1•# 20.—
1000 —1500 » 1«50«J
1500)000 » —
2000 - 2500 2•450—
in Ansatz gebracht wird.
Bei einem Quantum von med:
als 2500 Kubikmeter werden f(.. :
je 100 Rubikmeter 3 K als Ue#
triebsanlage in Berechnung gebra:
Der höhere Satz bezicht sich
immer nur auf das Quantum.
welches über die vorhergehend.
Höchstziffer geht.