Full text : Blätter für Rechtsanwendung. VI. Band (6)

28  Mala  sides  altz  Folzt  bet  Lav###.

jeder  freiwilligen  Entäußerung  der  Sache  "1).  Denn
nach  dieser  Zeit  haftet  ohnehin  jeder  Besitzer  wie
ein  Prädo.  Ja  dies  gilt  schon  von  dem  Zeitpunkte
der  controversia  mota  an.  Diese  letztere  Ausdehnung
  ist  im  Gerichtsgebrauch  begründet.  Denn
der  Besitzer  weiß  ja  von  da  an,  daß  ihm  die
Sache  nicht  gehöre.  Der  wirkliche  Prädo  aber  „et
unte  I.  c.  doli  nomine  tenchitur:  hic  est  enim
dolus  praeteritus“  ).  Zeigt  nicht  dieser  Schluß
deutlich,  daß  auch  die  vorhergehenden  Bemerkungen
  sich  nur  auf  diese  Haftung  wegen  der  freiwilligen
  Entäußerung  beziehen  sollten?  Und  wird
eine  solche  Beschränkung  nicht  auch  durch  die  Worte
der  Stelle  selbst  angedeutet:  quanquam  enim  1  c.
mentio  fint  in  S.  C.,  tamen  et  post  m.  C.
ommes  possessores  quasi  prnaedones  tenentur;
  et,  d.  h.  eben  in  gewissen,  in  manchen  Beziehungen?
  Das  weitere:  coepit  enim  seire  cet.
soll  den  Gerichtsgebrauch  theoretisch  motiviren,
gerade  wie  in  L.  20,  8.  11  cit.  die  gesetzliche  Bestimmung
  über  die  Verzinfung  des  Erlöses  verkaufter
  Erbschaftssachen  von  dem  gleichen  Zeitpunkt  an
dadurch  erklärt  werden  soll  1½).  Wir  können
diese  Erklärung  so  vervollständigen:  seitdem  die  Litisdenunciation
  als  Einleitungösform  des  Rechts-11)

  —  j  fecerist,  quomious  possiderent.“

12)  Es  erscheinf  nämlich  eine  sede  vom  malee  fid.  poss.
ausgehende  Entäußerung  der  Sache  nothwendig  ols
eine  dolose.  Vergl.  indeß  auch  L.  20,  9.  I.  D.  II.  P.

22)  Eine  allgemeine  Vorschrift  der  Gleichstellung  des  b.  s.  p.
mit  dem  m.  f.  p.  von  der  cootroversia  mote  an  kaun
man  schon  darum  in  der  L.  20  oit.  nicht  erdlicken,  well
in  der  Hinsicht,  von  der  die  Stelle  handelt,  der  m.
s.  p.  vorher  und  nachher  anders  behandelt  wird  als  der
b.  f.  p.  L.  20,  S.  12  seg.  eofd.