Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Angabe

bei  den  kür  Milikzr-[der  behenkgeichnung3  2

Bezeichunng  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  Vewerbungenzu  richten  #nd,  Bemerkungen.

tellen,  in  welchem,  srorist,  bei  welcher  die  Anvorbehalten
  sind.  stellung  gewünscht  wird.

 

 

 

 

VIII.  Großherzogthum  SJachsen
I.  Bei  sämmtlichen  Verwaltungen.

Statt  Absatz  3  (Central-Blatt  1897,
S.  6)  ist  zu  setzen:

1  ,  —  *  .-:  Ausgenommen  sind  die-Wirthschaftsbeamte
  (darunter  der-  Das  betreffende  Groß-  segenommen  sind  di
jenige  beidem  Carl  Friedrich-Hospital  herzogliche  Ministe-  welche  der  Landwirk.
zu  Blankenhain),  Hausmeister,  Wacht-  rial-Departement.  Sestunis  lein  Züen,
meister,  Wächter,  Aufseher,  Ober-  haltrvecmte  bei  ver
wärter,  Abtheilungswärter,  Wärter,  zu  gee  und  ber  Leen
(Gefangenenwärter),  Badewärter  rach-Sofpftal  H  Blamken-(auch
  bei  der  medizinischen  Abthei-  hain.

lung  des  Landkrankenhauses  zu  Jena),
Hausmänner  und  Pförtner  nebst
Gehülfen  bei  den  Staatsanstalten.

 

 

 

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
(Central-Blatt  1895,  S.  471.)

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Bamburg.
(Central-Blatt  1895,  S.  476)

Die  Ziffer
4.  Straßenmeister
ist  zu  streichen.

 

Ziffer  10  erhält  folgende  Fassung:

10.  Hamburgische  Gerichte  und  Vormundschaftsbehörde:


Kanzlisten,  mindestens  zur

"Schreiber,)  Ü  haliie  Eenatskanzlei  zu  Ham-,  tten  sind  nen
Büreaudiätarien,  burg,  als  Centralstelle

Hülfsschreiber,  für  die  Meldung  von

Lerichtsdienen,  Militäranwärtern.
oten.