Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

Gesttz  und  L

für  das

Königreich  Bayern.

 

MÆ  26.

München,  den  3.  Juni  1899.

 

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Inhalt:

Königlich  Allerhöchste  Entschließung  vom  1.  Juni  1899,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.

 

 

 

Nr.  11800.

Königlich  Allerhöchste  Entschließung,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.

Im  Namen  Seiner  WMajestät  des  Rönigs.
Tlitpol!.

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Hayern,
Begent.

Unseren  Gruß  zuvor,  Liebe  und  Getreue!

Wir  finden  Uns  bewogen,  die  Dauer  des  gegenwärtigen  Landtages  gemäß  Titel  VII
§  23  der  Verfassungsurkunde  bis  zum  10.  Juni  des  laufenden  Jahres  einschließlich  zu

verlängern.
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