Gesttz und L
für das
Königreich Bayern.
MÆ 26.
München, den 3. Juni 1899.
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Inhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 1. Juni 1899, die Verlängerung des Landtages betreffend.
Nr. 11800.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend.
Im Namen Seiner WMajestät des Rönigs.
Tlitpol!.
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern,
Begent.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Titel VII
§ 23 der Verfassungsurkunde bis zum 10. Juni des laufenden Jahres einschließlich zu
verlängern.
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