Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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einander  nicht  gleich  sind,  in  eine  solche  Stellung  gebracht  wird,  daß  dasselbe
mit  seinem  äußersten  Bodenrande  senkrecht  über  dem  äußersten  Rande  der
Schale  zu  stehen  kommt,  aber  nicht  über  denselben  hinausragt.  Das  zweite
auf  jeder  Seite  der  Waage  noch  hinzuzusetzende  Gewichtsstück  wird  alsdann
möglichst  nahe  der  Mitte  der  Schale,  jedoch  so  aufgestellt,  daß  es  noch  das
erstere  Gewichtsstück  berührt,  wobei  jedoch  sein  dieser  Berührungsstelle  gegenüberliegender
  Rand  auch  über  die  Mitte  der  Schale  nach  der  anderen  Seite
hinübergreifen  darf.  Die  Ausführung  der  Prüfungen  erfolgt  bei  hohlen
(vertieften)  Schalen  mit  Hülfe  einer,  auf  dieselben  aufzulegenden  und  zu
tarirenden,  ebenen,  der  Begrenzung  der  Schale  thunlichst  angepaßten,  keinesfalls
  erheblich  überragenden  Holzplatte.  In  dem  Falle,  in  welchem  der  Umfang
  der  einen  der  beiden  Schalen  (der  Gewichtsschale)  die  Darstellung  der
größten  zulässigen  Belastung  nur  durch  ein  Gewichtsstück  gestattet,  finden  die
Anordnungen  bezüglich  der.  Stellung  des  Gewichtsstückes  A  (s.  die  nachfolgenden
  Darstellungen)  Anwenung  auf  das  einzige  auf  der  betreffenden  Schale
befindliche  Stück.

Diejenigen  Anordnungen  ber  Gerichtanck,  bei  welchen  die  Waage  dieselbe
  vorschriftsmäßige  Empfindlichkeit  und  Richtigkeit  im  Verhältniß  zur  jedesmaligen
  Belastung  zeigen  soll,  wie  bei  der  Aufstellung  der  größten  zulässigen
Last  in  der  Mitte  der  Schalen,  sind  die  folgenden.

(Die  beiden  Gewichtsstücke  auf  der  einen  Seite  der  Waage  werden  mit
A  und  a,  auf  der  anderen  Seite  mit  B  und  b  bezeichnet,  wobei  A  und  B,
im  Falle  die  beiden  auf  jeder  Seite  aufzusetzenden  Stücke  unter  einander
nicht  gleich  sind,  die  größeren  bedeuten.)

I.  Bei  viereckigen  Schalen.

14.  A  und  B  in  gleichgerichteten  äußersten  Abständen  von  der  Mitte
längs  und  seitwärts  des  Balkens:  .