Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Auftrag,  die  auf  den  30.  Junl  d.  J.  ver
fallenden  Rechnungen  über  die  Landjäger-Kosten
  so  vorzubereiten,  daß  sie  mit  dem
30.  Juni  abgeschlossen,  und  an  das  Revisorat
  des  Ministerium  des  Innern  zur
Pröfung  und  Einleitung  der  Zahlungs-Anweisung
  unfehlbar  eingeschickt  werden.

Dabei  wird  bemerkt,  daß,  um  die  Amts-B.)



Pflegen  in  der  Ausbezahlung  der  auf  den
30.  d.  M.  verfallenden  Extra-Gelder  nicht
aufzuhalten,  die  Verfügung  getroffen  worden
  ist,  datz  dieselben  die  Quittungen  über
die  Extra-Gelder  durch  die  Bezirko=  Kommandantschaften
  in  den  lehten  Tagen  des
Monats  Juni  zugeschickt  erhalten.
Stuttgart  den  ½1.  Juni  1325.
Schmidlin.

Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Finanz-Ministerium.

Zutheilung  des  Revicre  Leuningen  zum  Forst=  und  Cameralamt  Kirchbeim.

Da  nach  höchster  Entschließung  vom  :4.
dieses  bestimmt  worden  ist,  daß  das  Revier
  Lenningen,  nach  Zutheilung  einiger
Waldungen  zum  Uracher  und  Mehinger
Revier,  als  ein  Revier  dritter  Classe,  ohne

Ration,  vom  Uracher  Forst  dem  Forst-Amte
und  Cameral-Amte  Kirchheim  zugetheilt
werden  soll;  so  wird  solches  hiemit  zur  allgemeinen
  Kennntniß  gebracht.
Stuttgart  den  30.  Mai  1835.
Weckherlin.

Dienst-Erledigung.

Das  in  der  zweyten  Besoldungs-Classe
stehende  Forstamt  Blaubeuren  isi  durch  den

Tod  des  Oberförsters  Zaiser  in  Erledigung
  gekommen.