Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 991 
4. Die vom Landrathe beschlossene Ausdehnung der im Vorjahr genehmigten Pensions— 
regulirung für die Lehrer an der Taubstummenanstalt in Würzburg und ihre Hinterbliebenen 
auf die Lehrer an der Blindenerziehungsanstalt in Würzburg erhält Unsere Genehmigung. 
5. Durch Aufbesserung der Bezüge und Verbesserung der sonstigen dienstlichen Stellung 
des Pflegepersonals der Kreisirrenanstalt Werneck hat der Landrath einem dringenden Be— 
dürfnisse der Kreisirrenpflege einsichtsvoll Rechnung getragen. Gerne lassen Wir daher dem 
Beschlusse des Landraths hinsichtlich des Lohnregulativs des Pflegepersonals der Kreisirren- 
anstalt, einschließlich der hiezu erlassenen allgemeinen Bestimmungen, sowie den übrigen, die 
Kreisirrenanstalt betreffenden Beschlüssen des Landraths Unsere Genehmigung zu Theil werden. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
neuerlich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner umsichtigen und ersprießlichen Förderung 
der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 18. Juli 1900. 
Luitpoldd, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. Staatsrath v. May. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrath v. Geib.
	        
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