Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 48. 1003 
Nr. 16287. 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen in den 
Sitzungen vom 6. bis 18. November 1899. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
ELILIIIIIIIIItIIII 
Begent. 
Wir haben Uns iber die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 6. bis 18. November 1899 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1898. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1898 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1000. 
Die Stenerprincipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1900: 4514256 M 45 J, wovon ein Stenerprozent auf 45 142 J 56 J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1900. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Zu der vom Landrathe beschlossenen Vermehrung der Mittel zur Gewährung von 
Stipendien an kreisangehörige Bauernsöhne, welche landwirthschaftliche Schulen oder Real- 
und gewerbliche Fortbildungsschulen besuchen, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes hinsichtlich der Gewährung von Pensionsrechten an 
den 2. Hauptlehrer an der Tagesfortbildungsschule Mindelheim für den Fall eintretender 
Dienstesunfähigkeit ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
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