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3. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Erhöhung des Jahresbezuges des
Bauführers des kulturtechnischen Bureau für Schwaben und Neuburg, dann hinsichtlich der
Aufstellung eines weiteren Bauführers bei diesem Bureau sowie in Bezug auf die Erhöhung
des für Vorarbeiter und Gehilfen bei diesem Bureau vorgesehenen Bedarfs haben Wir
gerne Unsere Genehmigung schon ertheilt und nehmen hiefür Bezug auf die Entschließung
des k. Staatsministeriums des Innern vom 10. Dezember 1899 Nr. 27192.
4. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Regelung der Bezüge und der Dienstes-
verhältnisse von Bediensteten der Heilanstalt Kaufbeuren und der landwirthschaftlichen Kolonie
dieser Anstalt sowie der Pflege-Anstalt Irsee, dann in Bezug auf die Wasserleitung für
die genannte Kolonie werden hiemit genehmigt.
5. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Erbauung eines neuen Wohn= und
Stadelgebäudes bei der landwirthschaftlichen Kolonie der Heilanstalt Kaufbeuren und der
Deckung der hieraus erwachsenden Kosten haben Unsere Genehmigung schon erhalten und
verweisen Wir hiefür auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom
12. März 1900 Nr. 5696.
6. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Gewährung eines Zuschusses an den Verband
zur Zucht und Verbesserung des schwäbischen Fleckviehs ertheilen Wir Unsere Genehmigung
unter Anerkennung der hiedurch bewiesenen Fürsorge für die Hebung der Viehzucht.
7. Schließlich genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Ver-
wendung der fakultativen Beiträge aus Kreisfonds an Distrikte zu den Kosten der Herstellung
von Hochwasserdämmen und Ulferschutzbauten sowie hinsichtlich anderweitiger Benützung des
der Kreisgemeinde zur Nutzung überlassenen Schutzstreifenareals.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
neuerlich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der
Kreisinteressen und verbinden damit die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
München, den 13. Juli 1900.
Luitpold,
Prinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. rhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrath v. Geib.