Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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3. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Erhöhung des Jahresbezuges des 
Bauführers des kulturtechnischen Bureau für Schwaben und Neuburg, dann hinsichtlich der 
Aufstellung eines weiteren Bauführers bei diesem Bureau sowie in Bezug auf die Erhöhung 
des für Vorarbeiter und Gehilfen bei diesem Bureau vorgesehenen Bedarfs haben Wir 
gerne Unsere Genehmigung schon ertheilt und nehmen hiefür Bezug auf die Entschließung 
des k. Staatsministeriums des Innern vom 10. Dezember 1899 Nr. 27192. 
4. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Regelung der Bezüge und der Dienstes- 
verhältnisse von Bediensteten der Heilanstalt Kaufbeuren und der landwirthschaftlichen Kolonie 
dieser Anstalt sowie der Pflege-Anstalt Irsee, dann in Bezug auf die Wasserleitung für 
die genannte Kolonie werden hiemit genehmigt. 
5. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Erbauung eines neuen Wohn= und 
Stadelgebäudes bei der landwirthschaftlichen Kolonie der Heilanstalt Kaufbeuren und der 
Deckung der hieraus erwachsenden Kosten haben Unsere Genehmigung schon erhalten und 
verweisen Wir hiefür auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 
12. März 1900 Nr. 5696. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Gewährung eines Zuschusses an den Verband 
zur Zucht und Verbesserung des schwäbischen Fleckviehs ertheilen Wir Unsere Genehmigung 
unter Anerkennung der hiedurch bewiesenen Fürsorge für die Hebung der Viehzucht. 
7. Schließlich genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Ver- 
wendung der fakultativen Beiträge aus Kreisfonds an Distrikte zu den Kosten der Herstellung 
von Hochwasserdämmen und Ulferschutzbauten sowie hinsichtlich anderweitiger Benützung des 
der Kreisgemeinde zur Nutzung überlassenen Schutzstreifenareals. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
neuerlich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der 
Kreisinteressen und verbinden damit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 13. Juli 1900. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. rhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrath v. Geib.
	        
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