Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Grset-und Veraruungshr 
für das 
Königreich Bayern. 
MÆ 50. 
München, den 18. August 1900. 
  
  
  
  
JInhott 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 29. Juli 1900, die Schulordnung für die Industrieschulen im 
Königreiche Bayern betreffend. 
  
  
  
Nr. 13512. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Schulordnung für die Industrieschulen im Königreiche 
Bayern betreffend. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Zlitpol!, 
von Gottes Guaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben von dem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
die bezüglich der Ordnung der Industrieschulen des Landes bisher geltenden Vorschriften einer 
Revision unterstellen lassen und hienach der in der Anlage beigefügten „Schulordnung für 
die Industrieschulen im Königreiche Bayern“ Allerhöchst Unsere Genehmigung ertheilt. 
Hiebei verordnen Wir was folgt: 
160
	        
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