Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M 50. 1061 
K. Industrieschule J. 
Beifezeugniß 
für den Uebertritt an die technische Hochschule. 
Der ordentliche Schüler des II. Kurses der mechanisch-technischen Abtheilung 
W. W. 
Sohn des Kaufmanns Herrn V. zu W., Bezirksamts V, geborn an 
...... zuxV......... Konfesswn hat sich nach zweijährigem 
Besuche des I. und nach einjähigem Besuche des II. Kurses der im Juni und Juli ds. Irs. 
abgehaltenen Reifeprüfung für den Uebertritt an die technische Hochschule in der Eigenschaft 
eines Studirenden unterzogen und hat dieselbe bestanden. 
Während seines Aufenthaltes an der Anstalt hat derselbe sehr großen Fleiß gezeigt 
und auch in Bezug auf sein sittliches Verhalten allen (bezw. den) Anforderungen entsprochen. 
Im Einzelnen lassen sich die Kenntnisse nach den bei der Prüfung und im II. Kurse 
gegebenen Proben folgendermaßen bezeichnen: 
Religionslehre gut 
Deutsche Sprache gut 
Geschicht genügend 
Französische Sprache gut 
Englische Sprache sehr gut 
Mathematik. gut 
Darstellende Geometrie genügend 
Physik und physikalisches Praktikum genügend 
Technische Mechanlnk gut 
Maschinenzeichnen und Maschinenelemente gut. 
Seine praktischen Leistungen in der Werkstätte sind als gut zu bezeichnen. In der 
Stenographie hat er sich große Fertigkeit erworben. 
M., am .. Juli 19 
Der K. Ministerialkommissär: Der K. Rezktor: 
(I. S.) 
Notenscala: 
1 = sehr gut 
II. = gut 
III. —= genügend 
IV = ungenügend.
	        
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