Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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eseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
M 52. 
München, den 24. August 1900. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 26. Juli 1900, Pferde-Aushebungs-Vorschrift betreffend. 
  
  
  
St.-M. d. J. Nr. 16727. 
St.M. d. F. Nr. 17220. 
Kr.-M. Nr. 10500. 
  
  
Bekanntmachung, Pferde-Aushebungs-Vorschrift betreffend. 
fKl. Staatsministerium des Innern, l. Staatsministerium der Finanzen und K. Kriegs- 
ministerium. 
Im Namen Seiner Majestät des RKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben inhaltlich Allerhöchster Entschließung vom 14. Juli 1900 die Einführung 
der Pferde-Aushebungs-Vorschrift für das Königreich Bayern zu verfügen und das Kriegs- 
ministerium zu ermächtigen geruht, nach vorgängigem Benehmen mit den Staatsministerien 
des Innern und der Finanzen das Inkrafttreten der neuen Vorschrift an Stelle des Pferde- 
Aushebungs-Reglements vom Jahre 1887 in den einzelnen Armeekorpsbezirken festzusetzen 
und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu treffen. 
Zu vorstehender Allerhöchster Verfügung wird bestimmt: 
1. Die Pferde-Aushebungs-Vorschrift tritt für den Bezirk des I. Armee-Korps mit dem 
1. August 1900, für den Bezirk der beiden anderen Armee-Korps mit dem 1. April 1901 
in Kraft. 
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