Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

1163 
Zlatt 
     
rseh und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
„ 57. 
München, den 6. Oktober 1900. 
Inhal#t: 
Bekauntmachung vom 20. September 1000, die Revision der Satzungen des allgemeinen Unterstützungsvereines 
für die Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und der hiemit verbundenen Töchterkasse betreffend. — Bekannt 
machung vom 28. September 1900, Landwehrbezirkeeintheilung betreffend. Bekanntmachung vom 
1. Oktober 1900, die Errichtung neuer Bezirksämter betreffend. Bekanutmachung vom 2. Oktober 1900, 
die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde St. Jugbert betreffend. 
Bekanntmachung vom 2. Oktober 1900, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch 
die Stadtgemeinde Ritzingen betreffend. — Bekanutmachung vom 2. Oktober 1900, die Verlegung des 
Forstamtositzes von Biltenbrunn nach Neuburg a. D. betreffend. — Hofdienst Nachricht. — Ordens-Verleihungen. 
— HKoöniglich Allerhochste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
–—II—— 
  
  
  
  
  
  
Nr. 21336. 
Bekanntmachung, die Revision der Satzungen des allgemeinen Unterstützungsvereines für die 
Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und der hiemit verbundenen Töchterkasse betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Im MAamen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben unter'm 16. September ds. Is. allergnädigst geruht, den von dem Ver- 
waltungsrathe des allgemeinen Unterstützungsvereines für die Hinterlassenen der k. b. Staats- 
diener und der hiemit verbundenen Töchterkasse zufolge der Ermächtigung der außerordentlichen 
Generalversammlung vom 18. Dezember 1899 festgestellten Aenderungen der Satzungen des 
genannten Vereines mit Wirkung vom 1. Januar 1900 die Allerhöchste Genehmigung zu 
ertheilen. 
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