Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

 

eseh  und  Verurdungs-gut

für  das

Königreich  Bayern.

 

W  6.

München,  den  31.  Januar  1900.

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Inhalt:

Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  20.  Januar  1900,  die  Vergütung  der  Reisekosten  der  Geschworenen
betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  27  Januar  1900,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber
  durch  die  Stadtgemeinde  Sct.  Ingbert  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  30.  Januar  1900,
den  Vollzug  der  Unfallversicherungsgesetze  betreffend.  —  Ordens-Verleihungen.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung
  zur  Annahme  einer  fremden  Dekoration.  —  Auszug  aus  der  Adelsmatrikel  des  Königreiches.

 

 

 

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Nr.  2101.

Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  die  Vergütung  der  Reisekosten  der  Geschworenen
betreffend.  ·

glmYamenHemerylajeflåtdegxöniga
Alityo  I),

von  Gottes  Gnaden  Küniglicher  Prinz  VUon  Layern,
Begent.

Wir  finden  Uns  bewogen,  zur  Ergänzung  der  Verordnung  vom  29.  Juli  1879,
die  Vergütung  von  Reisekosten  an  Geschworene,  Schöffen  und  Vertrauensmänner  betreffend
(Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  731),  zu  verordnen,  was  folgt:

1.  Dauert  eine  Schwurgerichtsperiode  mindestens  sieben  Tage,  so  können  die  Geschworenen
  die  Vergütung  der  Kosten  einer  Zwischenreise  beanspruchen,  die  sie  vom  Sitze

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