Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

MGGB'I. 1173 
Nr. 13822. 
Bekanntmachung, Landwehrbezirkseintheilung betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerium. 
Inhaltlich einer Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 41 vom 
16. Juli lfd. Is. Seite 696 werden die Bezirksämter Aibling, Oberviechtach, Hofheim 
und Schwabmünchen neu errichtet, die ihre Wirksamkeit am 1. Oktober lfd. Is beginnen 
werden. 
Sie bilden gemäß § 1, der W.O selbständige Aushebungsbezirke und verbleiben als 
solche bei den bisher für die betreffenden Territorien zuständigen Landwehrbezirken. 
Demgemäß ist in Anlage 1 der W.O für das Königreich Bayern vom 19. Jannar 1889 
bei den Verwaltungs= (bezw. Aushebungs-) Bezirken einzuschalten 
bei jenen des Landwehrbezirks Rosenheim: „Bezirksamt Aibling“ nach Bezirksamt 
Rosenheim; 
bei jenen des Landwehrbezirks Amberg: „Bezirksamt Oberviechtach“ nach Bezirksamt 
Waldmünchen; 
bei jenen des Landwehrbezirks Kissingen: „Bezirksamt Hofheim“ vor Bezirksamt 
Königshofen; 
bei jenen des Landwehrbezirks Augsburg: „Bezirksamt Schwabmünchen“ nach Bezirks- 
umt Augsburg. 
Die dem vorstehenden gemeinschaftlichen Ministerialerlasse entsprechenden Aenderungen 
der Anlage 1 der Wehrordnung sind handschriftlich vorzunehmen. 
München, den 28. September 1900. 
Dr. Frhr. von Feilitzsch. Frhr. von Asch. 
  
INr. 21774. 
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Bezirksämter betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Im Hinblicke auf die durch § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 12. Juli lfd. Is. 
„die Errichtung neuer Bezirksämter betreffend“ (Ges.= und Ver.-Bl. S. 696) ertheilte 
Ermächtigung wird bestimmt, daß das k. Bezirksamt Rockenhausen am 1. Dezember 1900 
seine Wirksamkeit zu beginnen hat. 
München, den 1. Oktober 1900. 
Or. Frhr. v. Feilitzsch.
	        
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