MGGB'I. 1173
Nr. 13822.
Bekanntmachung, Landwehrbezirkseintheilung betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerium.
Inhaltlich einer Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 41 vom
16. Juli lfd. Is. Seite 696 werden die Bezirksämter Aibling, Oberviechtach, Hofheim
und Schwabmünchen neu errichtet, die ihre Wirksamkeit am 1. Oktober lfd. Is beginnen
werden.
Sie bilden gemäß § 1, der W.O selbständige Aushebungsbezirke und verbleiben als
solche bei den bisher für die betreffenden Territorien zuständigen Landwehrbezirken.
Demgemäß ist in Anlage 1 der W.O für das Königreich Bayern vom 19. Jannar 1889
bei den Verwaltungs= (bezw. Aushebungs-) Bezirken einzuschalten
bei jenen des Landwehrbezirks Rosenheim: „Bezirksamt Aibling“ nach Bezirksamt
Rosenheim;
bei jenen des Landwehrbezirks Amberg: „Bezirksamt Oberviechtach“ nach Bezirksamt
Waldmünchen;
bei jenen des Landwehrbezirks Kissingen: „Bezirksamt Hofheim“ vor Bezirksamt
Königshofen;
bei jenen des Landwehrbezirks Augsburg: „Bezirksamt Schwabmünchen“ nach Bezirks-
umt Augsburg.
Die dem vorstehenden gemeinschaftlichen Ministerialerlasse entsprechenden Aenderungen
der Anlage 1 der Wehrordnung sind handschriftlich vorzunehmen.
München, den 28. September 1900.
Dr. Frhr. von Feilitzsch. Frhr. von Asch.
INr. 21774.
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Bezirksämter betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Im Hinblicke auf die durch § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 12. Juli lfd. Is.
„die Errichtung neuer Bezirksämter betreffend“ (Ges.= und Ver.-Bl. S. 696) ertheilte
Ermächtigung wird bestimmt, daß das k. Bezirksamt Rockenhausen am 1. Dezember 1900
seine Wirksamkeit zu beginnen hat.
München, den 1. Oktober 1900.
Or. Frhr. v. Feilitzsch.