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Nr. 20757.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die
Stadtgemeinde St. Ingbert betreffend.
Kl. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und
Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde St. Ingbert auf Grund der Beschlüsse
des Gemeinderathes und der Gemeindeversammlung vom 3. April und 4. September
bezw. 9. Mail. Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides des k. Bezirksamtes Zweibrücken
vom 28. August l. Is. die Genehmigung zur Ausgabe 4 c%/iger Schuldverschreibungen auf
den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 100 000 44, und zwar:
80 Stück lir. A zu je 1000 M,
100 Stück lit. B zu je 200 -,
halbjährig am 1. Januar und am 1. Juli verzinslich, ertheilt.
München, den 2. Oktober 1900.
Dr. Arhr. v. Feilitzsch.
Nr. 20594.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die
Stadtgemeinde Kitzingen betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Birgerlichen Gesetzbuches
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs-
blatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Kitzingen auf Grund der Beschlüsse der städtischen
Kollegien vom 29. Dezember vor. Is. bezw. 4. Januar l. Is., vom 28. Juni und vom
7. bezw. 13. Juli l. Is. und der staatsaufsichtlichen Bescheide der k. Regierung, Kammer
des Innern, von Unterfranken und Aschaffenburg vom 27. März und 14. August l. Is. die
Genehmigung zur Ausgabe 4% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt-
nennwerthe von 300 000 „Ax und zwar: