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esetz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
W 61.
München, den 15. November 1900.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 12. November 1900, die außerordentliche Zunahme der Forstfrevel
durch Eutwendung von Christbäumen im Regierungsbezirke Oberbavern betreffend. — Bekanntmachung
vom 9. November 1000, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber betreffend. Hofdienst Nach
richten. — Dienstes Nachrichten. — Ordens Verleihung. — RNöniglich Allerhochste Genehmigung zur Annahme
einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches.
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Königlich Allerhöchste Verordnung, die außerordentliche Zunahme der Forstfrevel durch
Entwendung von Christbäumen im Regierungsbezirke Oberbayern betreffend.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Cuitpold,
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Reent.
Wir finden Uns bewogen, zur Unterdrückung der in einigen Theilen des Regierungsbezirkes
Oberbayern in den Staacs--, Gemeinde-, Stiftungs= und Privatwaldungen in außergewöhnlicher
Weise überhand nehmenden Forstfrevel durch Entwendung von Tannen= und
Fichten-Büschen und Gipfeln zu Christ= (Weihnachts-) Bäumen auf Grund der Art. 106
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