Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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esetz  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

W  61.

München,  den  15.  November  1900.

 

Inhalt:

Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  12.  November  1900,  die  außerordentliche  Zunahme  der  Forstfrevel
  durch  Eutwendung  von  Christbäumen  im  Regierungsbezirke  Oberbavern  betreffend.  —  Bekanntmachung

vom  9.  November  1000,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Juhaber  betreffend.  Hofdienst  Nach
richten.  —  Dienstes  Nachrichten.  —  Ordens  Verleihung.  —  RNöniglich  Allerhochste  Genehmigung  zur  Annahme

einer  fremden  Dekoration.  —  Auszug  aus  der  Adelsmatrikel  des  Königreiches.

 

—

 

Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  die  außerordentliche  Zunahme  der  Forstfrevel  durch
Entwendung  von  Christbäumen  im  Regierungsbezirke  Oberbayern  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
Cuitpold,

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Reent.

Wir  finden  Uns  bewogen,  zur  Unterdrückung  der  in  einigen  Theilen  des  Regierungsbezirkes
  Oberbayern  in  den  Staacs--,  Gemeinde-,  Stiftungs=  und  Privatwaldungen  in  außergewöhnlicher
  Weise  überhand  nehmenden  Forstfrevel  durch  Entwendung  von  Tannen=  und
Fichten-Büschen  und  Gipfeln  zu  Christ=  (Weihnachts-)  Bäumen  auf  Grund  der  Art.  106

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