Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Nr. 27720. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
A. Staatsministerium des Innern. 
Der Kreisgemeinde Oberbayern, vertreten durch die k. Regierung, Kammer des Innern, 
von Oberbayern in München wurde die Genehmigung ertheilt, daß sie als Theilbetrag des 
durch Gesetz vom 17. Mai ds. Is.A (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 447) genehmigten 
Anlehens von 5 Millionen Mark zur Deckung der Kosten für Errichtung einer neuen 
Kreisirrenanstalt in Eglfing einen Betrag von 2 Millionen Mark 40%iger Schuldver- 
schreibungen auf den Inhaber, welche auf 6 Jahre unkündbar sind, nach Ablauf dieser Frist 
jedoch unter Einhaltung dreimonatlicher Kündigungsfrist nach Maßgabe des Art. 2 des cit. 
Gesetzes zurückbezahlt werden können, in den Verkehr bringe. 
Die Schuldverschreibungen sind folgendermaßen eingetheilt: 
Lit. A 160 Stück zu je 5000 A = 800000 MA 
„ B 300 „ „ „ 2000 „ = 600000 „ 
„ C 400 „ „ „ 1000 „ = 400000 „ 
„ D 240 „ „ „ 500 „ = 120000 „ 
„ E 400 „ „ „ 200 „ = 80000 „ 
München, den 21. Dezember 1900. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 279921. 
Bekanntmachung, die Außerkurssetzung der Vereinsthaler österreichischen Gepräges betreffend. 
A. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Nachstehend wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. November ds. Is., 
betreffend die Außerkurssetzung der Vereinsthaler österreichischen Gepräges, im Abdrucke ver- 
öffentlicht. 
München, den 22. Dezember 1900. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
	        
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