Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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und dem Geheimen expedirenden Sekretär im 
Reichs, 
Scheefer, den Verdienstorden vom heiligen 
IV. Klasse, 
Kanzleidiener des genannten Amtes, (GSerloff, 
Medaille des 
vom heillgen Michael zu verleihen. 
Auswärtigen Amte des Deutschen 
Michael ferner dem Geheimen 
die silberne Verdienstordens 
füöniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Uamen Seiner Meojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
dem k. Kämmerer und Nittmeister a D., 
Karl Freiherrn von Eichthal, die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Fürsten von Hohenzollern mit Genehmigung 
Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, 
Königs von Preußen, verliehenen Ehrenkommen- 
thurkreuzes des fürstlich Hohenzolleru'schen 
Hausordens zu ertheilen. 
Auszug aus der Adels-Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adels Matrikel wurden einverleibt: 
am 10. Dezember 1900 der ordentliche 
Professor an der k. Universität München, 
Dr. med. Joseph Ritter von Bauer für 
seine Person als Ritter des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse 
Lit. B, Fol. 72, Act.-Num. 192651 und 
am 10. Dezember 1900 der Professor an 
der Akademie der bildenden Künste, Rudolph 
Nitter von Seitz, Ehrenkonservator des 
Bayerischen National-Museums in München 
für seine Person als Ritter des Verdienst- 
ordens der Bayerischen Krone bei der Nitter- 
Klasse Lit. S, Fol. 126, Act.-Num. 19264 I1.
	        
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