Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

138 
n 
—— 
10. 
II. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
festgesetzt. 
den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Furth i. Wald auf 
den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Gunzen- 
hausen auf . . . . 
den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Kitzingen auf 
den Neubau eines Posthauses in Lindau auf 
den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Miesbach auf 
den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Mühldorf auf 
den Neubau eines Gebäudes für das Oberpostamt in München 
auf 
den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Neumarkt i. Opf. 
auf. . . . . . 
den Umban und die Erweiterung des Posthauses in Neustadt 
a. Haardt auf . 
den Neubau eines Posthauses an der Karolinen= und Adler- 
straße in Nürnberg auf 
den Neubau eines Postdienst-Gebändes in Nürnberg auf 
den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Plattling auf 
den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Schwandorf 
auf# . . . . 
für eine Reserve für die unter Ziffer 1 mit 16 aufgeführten 
Objekte auf 
für die Erweiterung bestehender und die Herstellung neuer 
Telephonanlagen auf 
94 600 Z&, 
v77 000 A, 
130 800 %, 
565 000 4, 
61 000 , 
73 600 A, 
960 000 M, 
70 000 MA, 
119500 MA, 
1 550 000 %, 
488 000 4, 
75 000 A, 
72 600 %. 
147 400 A, 
8 400 000“¾, 
  
zusammen auf den Maximalbetrag von 
13 388 000# 
(dreizehn Millionen dreihundert acht und achtzig Tausend Mark) 
Art. 2. 
Der k. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest- 
gestellten Gesammtbedarfes ein auf die Staatssonds zu versicherndes Anlehen im gleichen 
Betrage aufzunehmen und das Anlehenskapital um den Betrag der Anlehens-Aufbringungs- 
kosten und der während des Laufes der XXV. Finanzperiode erwachsenden Zinsen zu erhöhen. 
lieber die Tilgung dieses Anlehens wird in den jeweiligen Finanzaesetzen Verfügung 
getroffen werden.
	        
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