Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M  II.  139

Art.  3.
Ueber  die  Verwendung  des  in  Art.  1  bewilligten  Anlehens-Kredites  ist  besondere
Rechnungs-Nachweisung  zu  geben.
Gegeben  zu  München,  den  24.  Februar  1900.

Luitpold,

Prinz  von  Gayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.
Dr.  Frhr.  v.  Trailsheim.  Dr.  Frhr.  v.  Riedel  Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch  Dr.  Frhr.  v.  LeonôbFrhr.  v.  Asch.  Dr.  v.  Landmann.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  Oberregierungsrath
im  k.  Staatsministerium  des  Innern:
Dr.  Proebst.

Gesetz,  den  Bedarf  für  Erweiterungs.,  Ergänzungs-  und  Neubauten  auf  den  im  Betrieb  befindlichen  *
Staatseisenbahnen  betreffend.

Im  Mamen  Seiner  Majestät  des  Rönigs.
Litpoll.

von  Gottes  Gnaden  Söniglicher  Prinz  von  Hayern,
Regent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,  was  folgt:
Art.  1.

Der  Bedarf  wird
1.  für  die  Beseitigung  schienengleicher  Wegübergänge  auf  3  443000  M,
2.  für  Erweiterung,  Umbau  und  Centralisirung  von  Stationen,
elektrische  Bahnbetriebseinrichtungen,  Signal-Vorrichtungen  und

 

Wärterhäuser  auf  .  .  .  .  .8657000-fl,
3.  für  Erweiterungen  und  Neueinrichtungen  von  Beleuchtungs—

anlagen  auf  2  205  000  X,
4.  für  Erweiterung  und  Neubau  von  Werkstätteaulagen  auf  5969  000  ,
5.  für  den  Neubau  eines  Bureaugebäudes  für  die  k.  b.  Staatseisenbahnverwaltung

  an  der  Arnulfstraße  in  München  auf  1  010  000,

zusammen  auf  den  Maximalbetrag  von  .  .  .21284000-l-(einundzwanzig

  Millionen  zweihundert  vier  und  achtzig  Tausend  Mark)
festgesetzt.