M II. 139
Art. 3.
Ueber die Verwendung des in Art. 1 bewilligten Anlehens-Kredites ist besondere
Rechnungs-Nachweisung zu geben.
Gegeben zu München, den 24. Februar 1900.
Luitpold,
Prinz von Gayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel Dr. Frhr. v. Feilitzsch Dr. Frhr. v. LeonôbFrhr. v. Asch. Dr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Oberregierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Dr. Proebst.
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs., Ergänzungs- und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen *
Staatseisenbahnen betreffend.
Im Mamen Seiner Majestät des Rönigs.
Litpoll.
von Gottes Gnaden Söniglicher Prinz von Hayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
Art. 1.
Der Bedarf wird
1. für die Beseitigung schienengleicher Wegübergänge auf 3 443000 M,
2. für Erweiterung, Umbau und Centralisirung von Stationen,
elektrische Bahnbetriebseinrichtungen, Signal-Vorrichtungen und
Wärterhäuser auf . . . . .8657000-fl,
3. für Erweiterungen und Neueinrichtungen von Beleuchtungs—
anlagen auf 2 205 000 X,
4. für Erweiterung und Neubau von Werkstätteaulagen auf 5969 000 ,
5. für den Neubau eines Bureaugebäudes für die k. b. Staatseisenbahnverwaltung
an der Arnulfstraße in München auf 1 010 000,
zusammen auf den Maximalbetrag von . . .21284000-l-(einundzwanzig
Millionen zweihundert vier und achtzig Tausend Mark)
festgesetzt.