Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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eseh und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
1. 
München, den 12. Januar 1900. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 4. Januar 1900, den Vollzug der Gesetze vom 9. Juni 1899 über die Einkommen= und 
Kapitalrentensteuer, hier die Behandlung der Zu= und Abgänge, dann der Mehrungen und Minderungen be- 
treffend. — Bekanntmachung vom 8. Januar 1900, Festsetzung der für die Naturalverpflegung marschirender 
c. 2c. Truppen zu vergütenden Beträge für das Jahr 1900 betreffend. — Bekanntmachung vom 27. De- 
zember 1899, den Rang der Mitglieder des k. Haus-Ritter-Ordens vom heiligen Georg betreffend. — Hofdienst- 
Nachrichten. — Hoftitel-Verleihung. — Ordens= und Titel-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. — Berichtigung 
zur Wehrordnung für das Königreich Bayern. 
  
  
Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der Gesetze vom 9. Juni 1899 über die Einkommen- 
und Kapitalrentensteuer, hier die Behandlung der Zu= und Abgänge, dann der Mehrungen und 
Minderungen. 
fi. Staatsministerinm des Innern und K. Staatsministerium der Finanzen. 
Unter Bezugnahme auf den § 43 der Bekanntmachung vom 10. Angust 1899, be- 
treffend den Vollzug des Gesetzes vom 9. Juni 1899 über die Einkommensteuer, und auf 
den § 16 der Bekanntmachung vom gleichen Tage, betreffend den Vollzug des Gesetzes 
vom 9. Juni 1899 über die Kapitalrentensteuer, — Gesetz= und Verordnungs-Blatt Seite 553 
und 600 — werden hinsichtlich der Behandlung der Zu= und Abgänge, dann der Mehrungen 
und Minderungen bei der Einkommen= und Kapitalrentensteuer nachstehende Anordnungen 
getroffen: 
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