Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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monatliche  Zwangs-Arbeitshausstrafe
erbanntz

.  Anna  Maria  Wenger“,  von  Wegstetten,

  O.  A.  Gaildorf,  wegen  wiederholten
Betteluns  und  Vagirens,  ersten  kleinen
und  einfachen  Diebstahls,  erster  Scortation
  und  höchst  unverschämten  Benehmens
  vor  einer  obrigkeitlichen  Stelle,  zu
fün  monatlicher  Zwangs-Arbeitshausstrafe,
  und  zu  einer  ihrer  körperlichen
  Beschaffenheit  angemessenen  Züchtigung
  mit  fünfzehen  Streichen
verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde  erkannt:



10.  daß  der  Unterförster  Gauß,  von  Dettingen,

  O.A.  Heidenheim,  wegen  eigenmächtig
  den  Holzhauern  gemachter  Abzüge
  an  ihrem  Lohne,  so  wie  wegen  Nachläßigkeit
  in  Versehung  seines  Diensts,
neben  Verurtheilung  zum  Schadensund
  Kosten-Ersaß,  auf  eine  seiner  bisherigen
  zunächst  stehende  geringere
Stelle  zurückzusehzen  sey.
Am  36.  December  wurde:

#u.  gegen  den  bei  dem  O.A.Gerichte  zu

Mergentheim  in  Verhaft  gezogenen
Franz  Anton  Heilig,  von  Treffelhausen,
  O.  A.  Geißlingen,  wegen  zweier
kleiner  einfacher  Diebstähle,  wegen  Fäli


schung  seines  Wanderbuchs,  und  wegen
Bettelns=  eine  viermonatliche  Festungsstrafe
  erkannt.

Unterm  17.  December  wurde:

3.  auf  den  Grund  einer  —  vor  dem

O.  A.  Gericht  Oehringen  verhandelten
Untersuchung  gegen  Christiane  Seez,
von  Niedernhall,  O.  A.  Künzelsau,  wegen
  verübten  großen,  und  zugleich  dritten
  Diebstahls,  eine  zehenmonatliche
Zuchthausstrafe  in  Markgröningen  und
nachherige  Reklusion  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  auf  die  Dauer  von  vier
Monaten  ausgesprochen.

Am  18.  December  wurde:

15.  der  bei  dem  O.  A.Gerichte  Gerabronn

  in  Untersuchung  gekommene
Substitut  Härlin,  aus  Weilheim,
O.A.  Kirchheim,  wegen  mehrerer  beie
Kosten-Anrechnungen  als  Rechnungs-Commissär
  verübten  Betrugs=  Handlungen,
  übertriebener  und  ungebührlicher
  Kosten  =  Anrechnungen  überhaupt,
  so  wie  wegen  Verleitung  mehrerer
  Gemeinderäthe  zu  Ausstellung
pflichtwidriger,  und  zum  Theil  unwahrer
  Zeugnisse  über  seine  Kosten-Anrecknungen,
  und  wegen  anderer  Unregelmäßigkeiten
  von  der  Stelle  eines  Sub-