Die Armeereorganisation und der Verfassungskonflikt. 317
Stellung, ja die Sicherheit Preußens. Denn Preußen ist unter allen
Großmächten Europas die einzige, die nicht bloß gegen Slawen und
Romanen aller natürlichen Schutzwälle entbehrt, sondern an alle drei
großen Militärmächte des Kontinents unmittelbar angrenzt.
Durchdrungen von der Überzeugung, daß die preußische Armee
reorganisiert werden müsse, um Preußen zu der verlorenen Höhe wieder
zu erheben, hatte der Prinz von Preußen schon in Koblenz den Entwurf
einer Reorganisation in großen Zügen festgestellt. Das Siel desselben
war nicht nur die bewaffnete Macht Hreußens soweit zu verstärken, daß
die allgemeine Wehrpflicht eine Wahrheit werden konnte, sondern auch,
den Derhältnissen der neueren Seit entsprechend, eine erhebliche Beschleunigung
der M-lobilmachung herbeizuführen. Und als Hrinzregent saß er
dann bis tief in die Macht in Berlin Tag für Tag in seinem Arbeitszimmer,
bis ins einzelne alles ausarbeitend oder mit General von Roon
zusammen alles prüfend und abwägend.
Nach diesem Entwurfe des Hrinzregenten sollte die preußische Armee
um 117 Bataillone und 72 Schwadronen verstärkt und damit auf 81 Zegimenter
Infanterie, 10 Bataillone Jäger und 56 Regimenter Kavallerie
gebracht werden. Dann konnte die allgemeine Wehrpflicht zur wirklichen
Durchführung gebracht, die Dienstzeit aber von 20 auf 12 Jahre herabgesetzt
und die Landwehr fast ganz auf den Dienst im Lande beschränkt
werden. Für den Kriegsfall stand zugleich an Linie und Reserve, die
dreijährige Dienstzeit festgehalten, eine Feldarmee von 400 000 WMann
zur sofortigen Derwendung bereit.
Freilich erforderte die Durchführung dieser Reorganisation eine jährliche
Erhöhung des Militäretats um 0⅛ Millionen. Aber waren denn
nicht seit 1814 die Staatseinnahmen von 50 auf 00. Millionen Thaler
gestiegen d Und hatte nicht 1814 der Militäretat 55 Drozent der Staatseinkünfte
erfordert, während die Kosten der reorganisierten Armee nur
20 Drozent in Anspruch nahmend Und wie erheblich waren die orteile,
die diesem Mehraufwande gegenüberstanden! Der verheiratete Landwehrmann
wurde nicht mehr der unmittelbaren Kriegsgefahr ausgesetzt, die
Dienstpflicht überhaupt um 8 Jahre herabgesetzt. Welche Schonung der
Erwerbskraft des Landes lag in der Reorganisation, welche Entlastung
der Gemeinden!
Der Hrinzregent hielt daran fest, daß die Überzeugung, die er selbst
von der Sweckmäßigkeit, ja von der Motwendigkeit der Armeereorganisation
gewonnen hatte, von dem ganzen Oolke geteilt werden würde.
So trat denn das Ministerium mit der Forderung der 0½ Millionen