Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königxeichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 12. April Ifd. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. ru- 
mänischen Generalconsul Gottfried Schöninger 
in München, die Bewilligung zur Annahme 
und zum Tragen des ihm von Seiner 
Majestät dem Könige von Rumänien ver- 
liehenen Offizierskreuzes des Ordens Stern 
von Rumänien zu ertheilen. 
fiöniglich Württembergisches Consulat 
in München. 
Im Namen Seiner Majestät des fnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unter'm 17. April lfd. Is. aller- 
gnädigst zu genehmigen geruht, daß der an 
Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen 
Consuls Karl Colin zum kgl. württem- 
bergischen Consul in München ernannte Kauf- 
mann Roman Oberhummecn jon. in dieser 
dienstlichen Eigenschaft anerkannt werde.
	        
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