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« Altersgrenze, Bezeichnung
Bezeichnung Bezeichnung bis zu welcher der Behörde, an welche
der Stellen, welche vor-Militär= die Bewerbungen zu richten
der zugsweise mit Militär- bensern Nu soweit nich in den Bemerkungen.
„ s. erücksichtigt Vakan3zanmeldungen andere
Eisenbahn. anwärtern zu besetzen werden Anstellungsbehörden aus-
sind. müssen. Prücklich bezeichnet werden.
1. Boizenburger Stadt= und
Hafenbahn.
2. Kremmen- Neuruppin
Wittstocker Eisenbahn (in
mecklenburg-schwerin-
schen Enklaven belegene
Theile).
1. Feldabahn
2. Weimar-Berka-Blanken.
hainer Eisenbahn.
3. Weimar-Rastenberger
Eisenbahn.
4. Wutha-Ruhlaer Eisen-
bahn.
VI. Großherzogthum Meckhlenburg-Schwerin.
Subaltern= und Unter-
beamte.
Subaltern= und Unter-
beamte.
37 Jahre.
Eine Alters-
grenze ist
nicht fest-
gesetzt.
Vorstandder Boizenburger
Direktion der Kremmen-
Stadt= und Hafenbahn
zu Boizenburg a. E.
Neuruppin-Wittstocker
Eisenbahngesellschaft in
Neuruppin.
VII. Großherzogthum Sachlsen.
Zugführer, Expedienten
(Stationsvorsteher),
Büreau= und Expedi-
tionsgehülfen.
Zugführer, Schaffner
Cugführender), Wei-
chensteller, Bremser,
Bahn-= und andere
Wärter, Wächter.
Zugführer, Bremser,
Bahnwärter, Wächter.
Betriebspersonal.
40 Jahre.
40 „
40 „
Eine Alters-
grenze ist
nicht fest-
gesetzt.
Betriebsverwaltung der
Feldabahn zu Dermbach.
Betriebsverwaltung
Thüringischer Neben-
bahnen zu Weimar.
Bei der Besetzung sind die
für den Staatsdienst in
dieser Beziehung, ins-
besondere bezüglich der
Ermittelung der Mili-
täranwärter bestebenden
und noch zu erlassenden
Vorschriften in Anwen-
dung zu bringen (vergl.
das Publikandum vom
22. September 1882,. be-
treffsend die im Bun-
desrathe vereinbarten
Grundsätze für die Be-
setzung der Subaltern-
und Unterbeamtenstellen
bei den Reichs= und
Staatobehörden mit Mi-
litäranwörtern).
Bei der Besetzung finden
die jeweilig geltenden
Grundsätzze Anwendung.
Bei fast gleicher Be-
sahigung der Bewerber
ist innerhalb des mecklen-
burgischen Gebiets auf die
Bewerbungen mecklen-
burgischer Staats-
angehöriger, innerhalb
des preußischen Gebiets
auf diejenigen prenficcher
Staatsangehöriger be-
sondere Rücksicht zu
nehmen.