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Altersgrenze, Bezeichnung
Bezeichnung Bezeichnung bis zu welcher der Behörde, an welche
6 der Stellen, welche vor-3 Millitär= die Bewerbungen zu richten
der zugsweise mit Militär- punern Fde sowett nicht in den Bemerkungen.
. » erücksichti avanzanmeldungen andere
Eisenbahn. anwärtern besetzen werden Anstellungsbehörden aus-
sind. müssen. drücklich bezeichnet werden.
7. Walkenried-Braunlage.Subaltern= und Unter-,40 Jahre. Betriebsverwaltung der Wie zu 4.
Tanner Eisenbahn (Süd= beamte. Süd-Harz-Eisenbahn zu
Harz-Eisenbahn) Berlin SW., (Groß=
beerenstraße Nr. 88/89).
XI. Berzogthum Sachsen-Meiningen.
Feldabahn. Expedient, Expeditions= 40 Jahre. Betriebsverwaltung der
gehülfe. Feldabahn zu Dermbach.
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Untere Betriebsbeamte,35 Jahre. Betriebsverwaltung
mit Ausnahmedereiner Thüringischer Neben-
technischen Vorbildung bahnen zu Weimar.
bedürfenden.
Der Betrieb dieser Bahn
ist verpachtet: es kann
daher die Anstellung
eines Beamten nur für
die Daner der bis zum
31. März 1903 laufenden
Pachtzeit gewährleistet
werden.
Eisenberg- Crossener Eisen-
bahn.
XlII. Herzogthum LJachsen Coburg und Gotha.
Bei der Beseßzung sind die
1. Arnstadt-Ichters-
hausener Eisenbahn (für
die sachsen-coburg und
gothaische Strecke).
2. Mühlhausen- Ebelebener
Eisenbahn (für die
sachsen-coburg und
gothaische Strecke).
3. Wutha-Ruhlaer Eisen-
bahn für die sachsen-
coburg und gothaische
Strecke.
1. Dessau-Wörlitzer Eisen-
bahn.
40 Jahre. Betriebsverwaltung
Thüringischer Neben-
bahnen zu Weimar.
Subaltern= und Unter-
für den prenßischen
beamte.
Staatseisenbahndienst in
dieser Beziehung gültigen
Vo schriften zur An-
wendung zu bringen.
Wie zu 1. 40 „ Vorstand der Eisenbahn= Wie zu 1.
gesellschaft Mühlhausen-
Ebeleben zu Mühlhausen
i. Thür.
Expeditionsdütar, 35 „ Betriebsverwaltung
Schaffner, Weichen-
steller, Bahnwärter.
Thüringischer Neben-
bahnen zu Weimar.
XIV. HBerzogthum Anhalt.
Subaltern= und Unter-Eine Alters-Betriebsverwaltung der
beamte. grenze ist, Dessau-Wörlitzer Eisen-
nicht sest!, bahn zu Dessau.
gesetzt.
Bei der Besetzung sind
die für den Staateodienst
besichenden oder noch
zu erlassenden Bestim-
mungen sinngemän zur
Anwendung zu bringen