AM 23.
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« Altersgrenze, Bezeichnung
Bezeichnung Bezeichnung bis zu welcher der Behörde, an welche
der Stellen, welche vor- lilitär= die Bewerbungen zu richten
der zugsweise mit Militär- buusiernt #i, soweit nicht in den Bemerkungen.
Z » « erücksichtig akanzanmeldungen andere
Eisenbahn. anwaͤrtern zu besetzen werden Anstellungsbehörden aus-
ind. müssen. drücklich bezeichuet werden.
2. Gernrode Harzgeroder Wie zu 1. Eine Alters-Vorstand der Gernrode-ei der Besevung sind bis
Eisenbahn.
3. Nauendorf - Gerlebogker
Eisenbahn (für die an-
haltische Strecke).
1. Arnstadt - Ichters-
hausener Eisenbahn.
2. Hohenebra - Ebelebener
Eisenbahn.
3. Ilmenau-Großbreiten-
bacher Eisenbahn.
4. Mühlhausen- Ebelebener
Eisenbahn (für die
schwarzburg-sonders-
hausensche Strecke).
Mühlhausen Ebelebener
Eisenbahn (für die
schwarzburg# rudolstädt-
ische Strecke).
Rhene - Diemelthal-Eisen-
bahn.
Rinteln-Stadthagener Eisen-
bahn (für die schaum-
burg-lippesche Strecke).
Wie zu 1.
grenze ist
nicht fest-
gesetzt.
40 Jahre.
Harzgeroder Eisenbahn.
gesellschaft zu Ballen-
stedt.
Direktion der Nauendorf-
Gerlebogker Eisenbahn-
gesellschaft zu Berlin.
XV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
Weichensteller,
ner, Bahnwärter.
Weichensteller,
Schaffner.
steller, Schaffner.
beamte.
Schaff-
StationsdüVtar, Weichen-
Subaltern= und Unter-
40 Jahre.
40
40
40
Betriebsverwaltung
Thüringischer Neben-
bahnen zu Weimar.
Vorstand der Eisenbahn-
gesellschaft Mühlhausen-
Ebeleben zu Mühlhausen
i. Thür.
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Subaltern= und Unter-!) 40 Jahre. Vorstand der Eisenbahn-
beamte.
gesellschaft Mühlhausen-
Ebeleben zu Mühlhausen
i. Thür.
XVII. Fürstenthum Waldeck.
Subaltern= und Unter= 40 Jahre. Vorstand der Rhene-
beamte.
zum Erlasse reichogesetz-
licher Bestimmungen die
für den Staatedieust be-
stehenden oder noch zu
erlassenden Vorschriften
liungemäß zur Anwen-
ung zu bringen.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung sind
die für den prenßjischen
Staatseisenbahndienst in
dieser Beziehung gültigen
Vorschriften zur Anwen-
dung zu bringen.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung sind
die für den prenßischen
Staatseisenbahndienst in
dieser Beziehung gültigen
Vorschriften zur Anwen-
dung zu bringen.
Bei der Besetzung sind
die für den Staatveisen=
Diemelthal-Eisenbahn = bahndienst in dieser Be-
gesellschaft zu Siegen
XVIII. Fürstenthum Schaumburg-Lippe.
Subaltern= und Uuter 40 Jahre.
beamte.
Vorstand der Rinteln-
Stadthagener Eisen-
bahngesellschaft zu
Rinteln.
jehung gültigen Vor-
schriften zur Anwendung
zu bringen.
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