Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

M  B.  53
Abdrücke.
Gekanntmachung

eines  Verzeichnisses  versenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind

In  der  Anlage  wird  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht,  welche  sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  §.  90  Th.  I.  der  deutschen  Wehrordnung
  vom  28.  September  1875  im  Besitze  der  Berechtigung  zur  Ausstellung  gültiger
Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  befinden.

Berlin,  den  23.  Januar  1878.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.

Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,
welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschastliche  Besähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.

a.  Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.  10.  das  Gymnasium  zu  Hohenstein,

Provinz  Preußen.  11.  "  „  „  Insterburg.  "
1.  Das  Gymnasium  zu  Bartenstein,  12.  „  Altstädtische  Gymnasium  zu  Königsberg
2.  «  „Brauusberg,  ·  i.  Pr.,
3.  »  „Conitz,  13.  „  Friedrichs-Kollegium  daselbst,
!:*r  „  „  Culm,  14.,  Kneiphöfische  Gymnasium  daselbst,
5.#,  »  „Dauzig,  15.  „  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
6.#  „  „  Deutsch-Krone,  16.  „  Gymnasium  zu  Lyck,
7.  „  »  „Elbing,  17..  «  .,Makienburg,
8-»  ..  Graudenz,  18.  .  »  „Marienwerder,
9.  »  „  Gumbinnen,  19.  ,  „  „  Memel,

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