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Allerhöchste Genehmigung
der Wahl einer Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit
der Prinzessin Hildegard von Bayern.
Im Namen Seiner Moajestät des flänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben unter'm 21. Juni ds. Is. der von
Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen
Ludwig getroffenen Wahl der bisherigen
Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der
Prinzessin Mathilde von Bayern, nun-
mehrigen Prinzessin von Sachsen-Coburg und
Gotha, Herzogin zu Sachsen, Maria Freiin
von Kesling, zur Hofdame Ihrer König-
lichen Hoheit der Prinzessin Hildegard
von Bayern die Allerhöchste Genehmigung
zu ertheilen geruht.
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Grdens-Verleihung.
Im Namen Seiner Moajestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 23. Mai ds. Is.
allergnädigst bewogen gefunden, dem kaiserlich
russischen Staatsrathe Dr. phil. Emil Schmidt
in St. Petersburg, 1. Sekretär des Kura-
toriums des Alexander-Hospitals daselbst, den
Verdienstorden vom heiligen Michael II. Klasse
zu verleihen.
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föniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekeration.
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 24. Juni ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem kgl. Kämmerer,
Staatsrath im a. o. D., Hugo Grafen von
und zu Lerchenfeld auf Köfering und
Schönberg, außerordentlichen Ges andten und
bevollmächtigten Minister am kgl. preußischen
Hofe, die Bewilligung zur Annahme und
zum Tragen der ihm von Seiner Moajestät
dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen,
zu dem kgl. preußischen Rothen Adlerorden
I. Klasse verliehenen Brillanten zu ertheilen.
Aöniglich 8erbisches Consulat in
München.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben mit Allerhöchster Entschließung vom
24. Juni ds. Is. allergnädigst zu genehmigen
geruht, daß der zum k. serbischen Generalconsul
in München ernannte Direktor der Bayerischen
Bank in München, Julius Auspitzer, in
dieser dienstlichen Eigenschaft anerkannt werde.