Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

„W40. 641 
Muster 1. 
Eingegangenden 19 
Nr. des Anmeldungsregisters. 
Nr. des Heberegisters. 
(Amtsstempel.) 
Anmeldung, 
betreffend 
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von inländischen Aktien, Kurxscheinen, Renten- 
und Schuldverschreibungen nach dem Reichsstempelgesetze. 
——. — —— — 
D. Unterzeichnete beantrag die Abstempelung der anbei folgenden, umstehend näher be- 
zeichneten Werthpapiere und damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten 
Empfangsbescheinigung gegen deren Aushändigung die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, 
sowie daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung 
zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll. 
den ten 19 
Vor= und Zuname. 
(ves Anmeldenden Wohnort und Wohnung. 
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden 
nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die 
Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu 
prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
v, den tten .19. 
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempel der Steuerstelle.) 
103“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.