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II. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben nach erhaltenem Vortrage
im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium dem Maschinen-Konstrukteur Melchior
Nolden aus Cöln, auf diesfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf eine
dem unterzeichneten Staats-Ministerium durch Zeichnung und Beschreibung als neu
und eigenthümlich nachgewiesene Maschine zum Reinigen und Schälen des Getreides
auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den ganzen Umfang
des Großherzogthumes mit der Wirkung gnädigst ertheilt, daß ohne vorherige
Zustimmung des Patent-Inhabers Niemand die gedachte Erfindung auszuführen
oder anzuwenden berechtigt ist, ohne daß jedoch Jemand in der Anwendung bereits
bekannter Theile der Erfindung beschränkt werden soll.
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes, welches dann als erloschen zu betrachten
ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im
Großherzogthume dem Großherzoglichen Staats-Ministerinm nicht binnen Jahresfrist
nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne der
laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 — Regierungs-Blatt vom Jahre 1843,
Seite 13— 16 — in den Zollvereins-Staaten bei Erfindungs-Patenten zu beobachtenden
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden.
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 31. Oktober 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. v. Helldorff.
III. Mit dem 16. d. M. wird im Bahnhofe zu Nürnberg eine Königlich
Bayersche Zoll-Expedition ins Leben treten, welche im Namen und unter Kontrole
des mit Niederlage versehenen Haupt-Zollamtes Nürnberg die Ausfertigungsund
Erhebungs-Befugnisse dieses letzteren bezüglich der auf der Eisenbahn ankommenden
und abgehenden zoll= oder übergangssteuerpflichtigen Güter nach dem Regulative
über den Eisenbahnverkehr auszuüben hat.
Unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht. Weimar am 13. November 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.