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dem Gesetze zur Ausführung der Reichs-Eivilprozeßordnung und Konkursordnung vom
23. Februar 1879 (Ges.= u. V.-Bl. S. 63)
vorgesehen sind, unter Weglassung oder Aenderung der ganz oder theilweise gegenstandslos
gewordenen Uebergangsbestimmungen, unter fortlaufender Nummernfolge der Artikel und bei
den in einzelnen Artikeln enthaltenen Aufzählungen unter fortlaufender Reihenfolge der Ziffern
oder Buchstaben, sowie unter Berichtigung der Verweisungen durch das Gesetz= und Ver-
ordnungsblatt bekannt zu machen und hiebei auch die dem Art 174 des Ausführungs-
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die der bestehenden Gerichtsverfassung entsprechen-
den Aenderungen vorzunehmen.
Gegeben zu München, den 30. Juni 1900.
Luitpol,
Prinz von Layern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Crailsheim. Dr. Frhr. v Riedel Dr. Frhr.v. FeiliWzsch. Dr. Frhr. v. Leonrod. Frhr. v.Asch.Dr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Oberregierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Dr. Proebst.
Nr. 16673.
Bekanntmachung, die Redaktion des Berggesetzes für das Königreich Bayern betreffend.
K. Staatsministerium det Innern.
Auf Grund der im Art. III des Gesetzes vom 30. Juni 1900, betreffend Aenderung
einiger Bestimmungen des Berggesetzes für das Königreich Bayern vom 20. März 1869,
ertheilten Ermächtigung wird im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz
und der Finanzen der Text des Berggesetzes für das Königreich Bayern nach den sich
hieraus ergebenden Aenderungen hiemit bekannt gemacht.
Sovweit die einzelnen Artikel jenen des bisherigen Gesetzes entsprechen, sind die Nummern
der letzteren in Klammern beigefügt.
München, den 20. Juli 1900.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.