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Die Schlagpatronen für Sprengstoffe dürfen erst unmittelbar vor ihrer Verwendung
mit der Zündvorrichtung versehen werden.
Wenn Schießmeister aufgestellt sind, treten diese an die Stelle der Ortsältesten.
§ 100.
Beim Laden und Besetzen der Sprengschüsse ist die Benützung von eisernen Raum-
nadeln untersagt.
Bei Verwendung von Sprengölpräparaten und comprimirter Schießwolle dürfen die
Patronen nur vermittels eines hölzernen Ladestockes in's Bohrloch eingeführt werden.
Zum Besetzen der Sprengschüsse ist nur Letten, sandfreier Lehm oder Wasser zu be-
nützen. Bei Verwendung von Sprengpulver und Salpeter können außerdem milde Gesteins-
arten, welche keine Funken reißen, verwendet werden.
Das Besetzen mit Kohle ist verboten.
Die Abtheilungssteiger haben dafür zu sorgen, daß den Arbeitern stets geeignetes Be-
satzmaterial zur Verfügung steht.
8 101.
Der Abtheilungssteiger hat in angemessener Entfernung von den Oertern, wo geschossen
wird, eine Stelle anzuweisen, an welcher die Arbeiter vor der Wirkung der Schüsse ge—
sichert sind.
Erforderlichen Falles sind besondere Schießörtchen oder Schießthüren und beim Abteufen
von Schächten sichere Bühnen herzustellen.
8 102.
Vor dem Wegthun der Sprengschüsse sind die Zugänge zu den betreffenden Arbeits—
punkten durch die Arbeiter zu besetzen oder zweckentsprechend abzusperren.
Vor dem Anzünden ist den in der Nähe beschäftigten Arbeitern durch den lauten Ruf
„es brennt“ Kenntniß zu geben.
Gleichzeitig besetzte Schüsse sollen auch gleichzeitig weggethan werden.
Bei gleichzeitigem Abbrennen von mehr als 4 Schüssen mit der Hand haben die Auf-
sichtsbeamten für jeden Betrieb besondere Anweisungen zu ertheilen. Auch hat in diesem
Falle das Anbrennen in der Regel nicht durch einen Hauer allein zu erfolgen.
Woferne nicht besondere örtliche Schwierigkeiten vorliegen, soll beim gleichzeitigen Ab-
brennen mehrerer Schüsse elektrische Zündung angewendet werden.
Die beim Wegthun mit elektrischer Zündung in Verwendung kommenden Zündstäbe
sind, um einem Herausreißen derselben aus der Ladung vorzubeugen, in geeigneter Weise fest-
zumachen. Die Drähte sind erst unmittelbar vor der Zündung an die Maschine ein-
zuhängen und nach der Zündung sofort wieder abzunehmen.