872
8 113.
Bei Arbeiten in Saigerschächten und steilen Bremsschächten, welche von übersteckten
Pfosten oder Nothbühnen aus vorgenommen werden müssen, sowie überall, wo die Beschaffenheit
der Arbeitsstellen einen ausreichend sicheren Stand nicht zuläßt, sind die Arbeiter jedesmal
mittels Hangegurts (Anseilen) vor dem Abstürzen zu schützen. Arbeitsvornahmen solcher
Art, wie die Aufgewältigung alter Schächte, die Beseitigung von Störungen in der Brems-
schachtförderung in Folge von Brüchen oder Entgleisungen und dergleichen dürfen nur von
zuverlässigen Bergleuten und nur nach Anordnung und Leitung der betreffenden Aussichts-
personen durchgeführt werden.
§ 114.
Bei umfänglicheren Arbeiten in Schächten sind doppelte Fußbühnen zu schlagen.
Während einer Arbeit in oder unter den Fördertrümmern der Treib= und Ziehschächte
ist die Förderung im Schachte auszusetzen.
Die Benützung von sogenannten schwebenden Bühnen darf nur nach vorheriger Prüfung
und Genehmigung der Berginspektion erfolgen.
8 115.
Müssen Arbeiten oder Untersuchungen im Schachte vom Dache des Fördergestelles aus
bewirkt werden, so muß auf das Gestelldach ein wenigstens 7 Centimeter hoher Bord, falls
aber dieses Dach mehr als 6 Grad Neigung hat, eine mit solchen Bord versehene wag—
rechte Bühne aufgelegt werden.
Auch haben sich die Arbeiter mittels Hangegurts an der Schurzkette oder am Treibseil zu
befestigen, wenn das Gestelldach oder die Bühne das Fördertrumm nicht vollständig abschließt.
Untersuchungen vom bewegten Gestelle aus haben womöglich beim Abwärtstreiben zu geschehen.
116.
Jeder belegte Arbeitspunkt muß in der Schicht mindestens einmal von einer Ausfsichts-
person befahren werden.
Ein abgelegener Bau darf, wenn nicht öfters Förderung von ihm ausgeht, in der
Regel nicht mit einem einzelnen Mann belegt werden. Im Ausnahmsfalle ist der Ban
von dem Aufsichtspersonal oder von einer dazu beauftragten Person in einer Schicht zu
wiederholten Malen zu besuchen.
Beim Schießen müssen mindestens zwei Mann zur Stelle sein.
8 117.
Auf besonders warmen Arbeitsorten müssen zuverlässige Thermometer vorhanden sein
und regelmäßig beobachtet werden.