Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M a46. 
Deggendorf ein Foörster in 
Eggenfelden „ „ „ 
Ergoldsbach „ „ „ 
Kötzting „ „ „ 
Landau a. d. J. „ „ „ 
Schwarzach „ „ „ 
Simbach „ „ „ 
Passau-Nord „, „ „ 
Wolfstein „ „ „ 
Zwiesel-Ost „ „ „ 
beigegeben werde; 
881 
Schachten, 
Arnsdorf, 
Schierling, 
Kötzting, 
Dingolfing, 
Mitterfels, 
Pfarrkirchen, 
Thyrnau, 
Fürsteneck, 
Regen 
4. die Forstamtsassessorstellen zu Moosburg, Griesbach und Mainburg, sowie die 
Försterstelle zu Ilmmünster eingezogen werden und daß 
5. in einem vom k. Staatsministerium der Finanzen wahrzunehmenden geeigneten 
Zeitpunkte die Einziehung der Fürsterstelle zu Viechtach vollzogen werde. 
München, den 17. Juli 1900. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
  
Ô 
  
Nr. 11155 1. 
Bekanntmachung, die Beförderung ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rhein betreffend. 
##. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Aeußern, 
der Instiz und des Innern. 
Unter Bezugnahme auf die Ministerialbekanntmachung vom 26. November 1888, den 
Transport explosiver, entzündlicher, ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rhein betreffend 
(G. u. V. Bl. 1888 Nr. 54), werden die nachstehenden von den Regierungen der Rheinufer- 
staaten vereinbarten Bestimmungen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen 
Hoheit des Prinzen Luitpold, des Königreichs Bayern Verwesers, zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
München, den 20. Juli 1900. 
Dr. Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Staatsrath von Heller. 
  
139“
	        
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