Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Bestimmungen, die Beförderung ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rhein 
betreffend. 
§ 1. 
Verpachung ätender Stosse. 
Die nachstehend verzeichneten ätzenden Stoffe dürfen auf dem Rheine nur versandt 
werden, wenn sie in folgender Weise verpackt sind: 
1. Flüssige Mineralsäuren aller Art wie Schwefelsäure, Vitriolöl, Salzsäure, 
Salpetersäure (ausgenommen rothe rauchende), Scheidewasser, Nitrirsäure (Gemisch 
von Salpeter= und Schwefelsäure), Abfallsäure von Nitrirfabriken, Phosphorsäure, 
Aetzlaugen (Natronlange, Sodalange, Kalilange Potaschenlange), kaustisches 
Ammoniak (Salmiakgeist): 
a) entweder in Ballons, Flaschen, Kruken, welche dicht verschlossen, wohl ver- 
packt und in besondere mit starken Vorrichtungen zum bequemen Handhaben 
versehene Gefäße oder Körbe aus Metall oder Flechtwerk eingeschlossen sind, 
b) oder in Metall-, Holz= oder Gummibehältern, welche vollkommen dicht und 
mit guten Verschlüssen versehen sind; 
2. Rothe rauchende Salpetersäure und Brom: 
in Glasgefäßen, welche in festen Holz= oder Metallkisten bis zum Halse in Asche, 
Sand, oder Kieselguhr eingebettet sind; 
3. Wasserfreie Schwefelsäure (Anhydrit, sogen. festes Oleum): 
à) entweder in gut verlötheten starken Eisenblechbüchsen, welche von einem fein- 
zertheilten unorganischen Stoffe wie Schlackenwolle, Infusorienerde, Asche 
oder dergl. umgeben und in starke Holzkisten fest verpackt sind, 
b) oder in starken Eisen= und Kupferflaschen, deren Güsse luftdicht verschlossen, 
verkittet und mit einer Hülle von Thon versehen und die überdies wie die 
unter lit. a bezeichneten Büchsen umgeben und verpackt sind. 
§ 2. 
Verpackung giftiger Stoffe. 
Die nachstehend verzeichneten giftigen Stoffe dürfen auf dem Nheine nur bei Er- 
füllung folgender Bedingungen versandt werden: 
I. Nicht flüssige Arsenikalien, namentlich arsenige Säure (Hütteurauch), gelbes Arsenik 
(Rauschgelb, Auripigment", rothes Arsenik (Realgar), Scherbencobalt (Fliegenstein), ferner 
Cyankalium (Cyannatrium) und Oruecksilberpräparate Sublimat, Calomel, weißes und rothes 
Präcipitat!), wenn
	        
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