Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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1. als Vorsitzender der Schiedsgerichte der Sektion 1 der Süddeutschen Eisen= und 
Stahlberufsgenossenschaft und des Bezirks VII der Tiefbauberufsgenossenschaft der 
k. Bezirksamtsassessor DOr. Karl Gastroph in München, 
2. als Stellvertreter des Vorsitzenden der Schiedsgerichte der Sektion IV der Brauerei- 
und Mälzereiberufsgenossenschaft und der Sektion XIV der Ziegeleiberufsge- 
nossenschaft der k. Bezirksamtsassessor Ludwig Huber in München 
aufgestellt wurden. 
München, den 25. Juli 1900. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
—1 —□. .. 
  
  
Nr. 16538. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Der bayerischen Landwirthschaftsbank (E. G. m. b. H.) in München wurde die 
Genehmigung einer ersten Serie 4% iger, auf den Inhaber lautender verloosbarer Schuld- 
briefe für Gemeindedarlehen (Kommunalobligationen) im Gesammtbetrag von 2 Millionen 
Mark, und eingetheilt in Stücke zu 2000, 1000, 500, 200 und 100 J, unter der 
Bedingung ertheilt, daß den auszugebenden Kommunalobligationen stets ein entsprechender 
Betrag von Darlehen an ländliche Gemeinden entgegensteht. 
München, den 25. Juli 1900. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 16696. 
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, dann des Jnvalidenversicherungs- 
gesetzes betreffend. 
Kl. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Im Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, dann des 
§ 52 des Gesetzes über die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth- 
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 sowie des § 105 des In- 
validenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 wird bekannt gegeben, daß nach Enthebung 
der bisherigen Vorsitzenden bezw. Stellvertreter
	        
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