Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M  46.  889

Die  Kosten  der  thierärztlichen  Besichtigung  des  Viehes  an  der  Grenze  sind  von  den
Einführenden  zu  tragen.

Bezüglich  der  Höhe  und  Erhebung  der  Besichtigungsgebühren  haben  die  Bestimmungen
der  Ministerial-Bekanntmachung  vom  20.  Dezember  1879  —  Ges.=  und  Verordn.-Blatt
S.  1536  ff.  —  und  des  hiezu  erlassenen  Ausschreibens  des  k.  Staatsministeriums  der
Finanzen  vom  11.  März  1880  —  Anmtsblatt  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern

S.  129  ff.,  sowie  Finanzministerialblatt  S.

77  ff.  —  in  Anwendung  zu  kommen.

Gegenwärtige  Bekanntmachung  tritt  sofort  in  Wirksamkeit  und  an  Stelle  der  Bekanntmachungen
  vom  19.  Mai  und  26.  Juni  1900,  —  Ges.=  und  Verordnu.-Blatt  S.  458  und

S.  565  —.
München,  den  30.  Juli  1900.

Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch.

 

Hüönigliche  Allerhöchste  Genehmigung,

den  Hofstaat  Ihrer  Kaiserlichen  und  Königlichen  Hoheit
der  Prinzessin  Gisela,  Gemahlin  Seiner  Königlichen
Loheit  des  Prinzen  Kropold  von  Layern  betreffend.

Im  Namen  HSeiner  Mojestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinzbuitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  vermöge  Allerhöchster  Entschließung
  vom  13.  Juli  lid.  Is.  allergnädigst
bewogen  gefunden,  der  von  Ihrer  Kaiserlichen
und  Königlichen  Hoheit  der  Prinzessin  Gisela
von  Bayern  baabsichtigten  Enthebung  der
Maria  Anna  Du  Jarrys  Freiin  von  La
Roche  von  ihrer  bisherigen  Stelle  als  Hofdame
  und  der  getroffenen  Wahl  der  Elisabeth
Du  Jarrys  Freiin  von  La  Roche  als
Hofdame  Ihrer  Kaiserlichen  und  Königlichen
Hoheit  die  Genehmigung  zu  ertheilen.

Staatsdienst-Nachrichten.
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  MKönigs.
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,

 

 

 

haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
unter'm  18.  Juli  ds.  Is.  nach  Maßgabe
des  Tit.  II  §  18  der  Verfassungsurkunde  vom
1.  August  ds.  Is.  an  den  Oberregierungsrath
im  k.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses
und  des  Aeußern,  Heinrich  Frauendorfer,
zum  Ministerialrath  in  dem  genannten  Staatsministerium
  zu  befördern  und  den  Gesandtschaftskanzleifunktionär
  Joseph  Ritter  zum  Kanzleisekretär
  bei  der  k.  Gesandtschaft  in  Berlin  in
provisorischer  Diensteseigenschaft  zu  ernennen.

 

Ordens-Verleihung.

 

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  fönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  4.  Juli  1900  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  k.  spanischen
außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  am  k.  Hofe,  Don  Philipp
Mendez  de  Vigo,  das  Großkrenz  des  Verdienst-Ordens
  der  bayerischen  Krone  zu  verleihen.