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Die Kosten der thierärztlichen Besichtigung des Viehes an der Grenze sind von den
Einführenden zu tragen.
Bezüglich der Höhe und Erhebung der Besichtigungsgebühren haben die Bestimmungen
der Ministerial-Bekanntmachung vom 20. Dezember 1879 — Ges.= und Verordn.-Blatt
S. 1536 ff. — und des hiezu erlassenen Ausschreibens des k. Staatsministeriums der
Finanzen vom 11. März 1880 — Anmtsblatt des k. Staatsministeriums des Innern
S. 129 ff., sowie Finanzministerialblatt S.
77 ff. — in Anwendung zu kommen.
Gegenwärtige Bekanntmachung tritt sofort in Wirksamkeit und an Stelle der Bekanntmachungen
vom 19. Mai und 26. Juni 1900, — Ges.= und Verordnu.-Blatt S. 458 und
S. 565 —.
München, den 30. Juli 1900.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
Hüönigliche Allerhöchste Genehmigung,
den Hofstaat Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit
der Prinzessin Gisela, Gemahlin Seiner Königlichen
Loheit des Prinzen Kropold von Layern betreffend.
Im Namen HSeiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinzbuitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich vermöge Allerhöchster Entschließung
vom 13. Juli lid. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, der von Ihrer Kaiserlichen
und Königlichen Hoheit der Prinzessin Gisela
von Bayern baabsichtigten Enthebung der
Maria Anna Du Jarrys Freiin von La
Roche von ihrer bisherigen Stelle als Hofdame
und der getroffenen Wahl der Elisabeth
Du Jarrys Freiin von La Roche als
Hofdame Ihrer Kaiserlichen und Königlichen
Hoheit die Genehmigung zu ertheilen.
Staatsdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des MKönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 18. Juli ds. Is. nach Maßgabe
des Tit. II § 18 der Verfassungsurkunde vom
1. August ds. Is. an den Oberregierungsrath
im k. Staatsministerium des Königlichen Hauses
und des Aeußern, Heinrich Frauendorfer,
zum Ministerialrath in dem genannten Staatsministerium
zu befördern und den Gesandtschaftskanzleifunktionär
Joseph Ritter zum Kanzleisekretär
bei der k. Gesandtschaft in Berlin in
provisorischer Diensteseigenschaft zu ernennen.
Ordens-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des fönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 4. Juli 1900 allergnädigst
bewogen gefunden, dem k. spanischen
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister am k. Hofe, Don Philipp
Mendez de Vigo, das Großkrenz des Verdienst-Ordens
der bayerischen Krone zu verleihen.