M AJ. 897
Nr. 17164.
Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Oberberufungskommission für Steuersachen betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und fK. Staatsministerium der Finanzen.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in Art. 56 des Einkommen-, Art. 23 des
Kapitalrenten= und Art. 55 Abs. 1 des Gewerbsteuergesetzes vom 9. Juni 1899, dann in
§§ 1 und 3 der Kgl. Allerh. Verordnung vom 14. April 1900, die Bildung, das Ver-
fahren und den Geschäftsgang der Oberberufungskommission für Steuersachen betreffend, wird
die Zusammensetzung der Oberberufungskommission für Steuersachen in Nachstehendem be-
kanntgegeben:
J.
Vorsitzender: Ministerialrath und Kronanwalt im k. Staatsministerium der Finanzen
Wilhelm Burkhard,
Stellvertreter des Vorsitzenden: Ministerialrath im k. Staatsministerium der Finanzen
Joseph Kotz.
II.
Ständige Mitglieder und zwar
a) dem Ressort des k. Staatsministeriums des Innern angehörig:
Ministerialrath im k. Staatsministerium des Innern Adolf Uhl,
Rath am k. Verwaltungsgerichtshofe August Dorner;
deren Stellvertreter:
Regierungsrath im k. Staatsministerium des Innern Dr. Ferdinand Englert,
Rath am k. Verwaltungsgerichtshofe Hans Feder;
b) dem Ressort des k. Staatsministeriums der Finanzen angehörig:
Oberregierungsrath im k. Staatsministerium der Finanzen Ferdinand Klemm,
Regierungsrath im k. Staatsministerium der Finanzen Christian Schuster;
deren Stellvertreter:
Regierungsassessor im k. Staatsministerium der Finanzen Hermann Schmidt,
Regierungsassessor im k. Staatsministerium der Finanzen Joseph Bigler.
III.
Liste der für die Periode 1900/1903 durch die Landräthe gewählten nichtständigen
Mitglieder in der nach § 3 Abs. 1 der Kal. Allerh. Verordnung vom 14. April 1900
festgesetzten Reihenfolge: