Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1898. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1898 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprincipale für das Jahr 1900. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Oberbayern beträgt für das Jahr 
1900: 10374 452 4 28 —, wovon ein Stenerprozent auf 103 744 4+ 52 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1900. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages durch den Landrath erfolgten Anträge und 
Beschlüsse ertheilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Im Hinblicke auf Abschnitt IV Ziffer 4 Unseres Landrathsabschiedes vom 
27. April v. Is. ertheilen Wir zu den Beschlüssen des Landraths wegen einer ausdehnenden 
Interpretation des § 14 Absatz 2 und 3 der von Uns genehmigten „Satzungen des 
Vereins für Pensionirung des Lehrpersonals an den deutschen Volksschulen des Regierungs- 
bezirkes von Oberbayern“ Unsere Genehmigung. 
2. Die Beschlüsse des Landraths, durch welche für Stipendien an Schüler der Winter- 
schulen nunmehr die Summe von 5000 X und für Stipendien an Veterinärkandidaten der 
erhöhte Betrag von 1000 JX zur Verfügung gestellt wurde, werden gerne genehmigt. 
3. Der Landrath hat beschlossen, daß vom Jahre 1900 an die bisher von den 
Stadtgemeinden Ingolstadt und Rosenheim zur Exigenz der dortigen Progymnasien geleisteten 
Baarzuschüsse in Wegfall kommen und auf Kreisfonds übernommen werden sollen, sowie 
daß die gleiche Rechtslage auch bezüglich des in Traunstein zu errichtenden Progymnasiums ge- 
schaffen werden soll. Diesem Beschlusse wird hiemit die Genehmigung ertheilt. Dagegen 
konnte der Bitte des Landrathes, den Bedarf der Progymnasien Ingolstadt und Rosenheim 
auf Staatsfonds zu übernehmen, der Konsequenzen wegen eine Folge nicht gegeben werden.
	        
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