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für die Kreisweberschule in Passau zugesichert worden, daß für jeden Schüler, um welche
die Zahl zehn überschritten wird, bis auf Weiteres eine jährliche Unterstützung von 320
aus Centralfonds gewährt werde. Der Bitte des Landraths, künftig schon vom neunte
Schüler ab das etatemäßige Verpflegsgeld von 360 -Z aus Centralfonds zu bewillige
kann vorerst nicht stattgegeben werden. ·
2. Dem Beschlusse des Landraths wegen Ankaufs weiterer Grundstücke zur Fortsetzun
der Ausgrabungen bei Eining ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
3. Wir genehmigen gerne die Bewilligung eines Jahreszuschusses von 2000 M. fü
die neu zu errichtende mechanische Fachschule in Landshut.
Der Frage der Errichtung einer den Uebergang an die technische Hochschule vermittelnder
Schule kann im gegenwärtigen Zeitpunkte noch nicht näher getreten werden.
4. Der Landrath hat bereits im Jahre 1898 für eine neue Realschule in Deggen
dorf einen jährlichen Zuschuß von 5000 M, dann den Bedarf für die Gehaltsaufbesserunger
der pragmatischen und nichtpragmatischen Beamten und Bediensteten und die Mittel für
eine weitere Professorenstelle an den Realschulen Niederbayerns bewilligt. Diesem Beschluf
haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt. Nachdem der Landrath nun neuerlich den jähr-
lichen Zuschuß von 5000 „TX auf 10000 JAX erhöht hat, ertheilen Wir auch diesem Be
schlusse gerne Unsere Genehmigung. Wegen Errichtung der Realschule in Deggendorf und
Besetzung der bewilligten Professorenstelle an den Realschulen Niederbayerns wird das
Weitere verfügt werden.
5. Die Beschlüsse des Landraths wegen Gewährung von Kreisfondszuschüssen an die
in Pfarrkirchen zu errichtende Landwirthschaftsschule, dann wegen Bestreitung des Bedarfs
für Gehaltsaufbesserung der Lehrer dieser Anstalt, sowie für Pensionen des pragmatischen
Lehrpersonals aus Kreismitteln finden Unsere Genehmigung. Wir beauftragen das Staats-
ministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die zur Errichtung der
Schule noch weiter erforderlichen Verhandlungen zum Abschlusse zu bringen. Dem Antrage
des Landraths auf Uebernahme der Schule auf den Staat vermögen Wir keine Folge zu
geben, wie zur Zeit auch dem lediglich auf die Pensionslast für das Lehrpersonal beschränkten
diesbezüglichen Antrage nicht stattgegeben werden kann.
6. Die auf die Erweiterung und den Umbau der Taubstummenanstalt Straubing be-
züglichen Beschlüsse des Landraths genehmigen Wir gerne unter wohlgefälliger Anerkennung
des bekundeten Interesses für die Förderung dieser Anstalt.
7. Hinsichtlich der wiederholten Bitte des Landraths um Verstaatlichung der Raeal-
schulen wird auf die einschlägigen Verhandlungen der Kammer der Adbgeordneten vom
5. Mai 1900 (Stenographischer Bericht Seite 342—360) Bezug genommen, wornach der
Antrag auf Verstaatlichung der Realschulen abgelehnt worden ist
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