Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

148. 919 
8. Der Bitte des Landraths um Verlängerung des Militärurlaubs während der Ernte- 
zeit ist durch Entschließung des Kriegsministeriums vom 28. Dezember v. Is., soweit es 
die militärdienstlichen Interessen zulassen, bereits Rechnung getragen worden. Der weiter- 
gehenden Bitte um Einstellung der Staatsbauten und Beurlaubung der ärarialischen Holz- 
arbeiter während der Erntezeit kann in dem Umfange wegen der hiemit für die Betheiligten 
verbundenen Nachtheile nicht stattgegeben werden. 
9. Die Beschlüsse des Landraths bezüglich der Erhöhung der Position zur Förderung 
der Rindviehzucht von 5000 X auf 10 000 X und bezüglich der Einstellung einer Summe 
von 1200 X für Förderung der Schweinezucht zeigen ein erfreuliches Interesse für diese 
wichtigen Betriebszweige der Landwirthschaft. « 
Wir ertheilen daher diesen Beschlüssen mit Anerkennung Unsere Genehmigung. 
10. Wir genehmigen die auf die Kreisirrenpflege bezüglichen besonderen Beschlüsse 
des Landraths. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner 
eifrigen und ersprießlichen Förderung der Interessen des Kreises gerne Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 17. Juli 1900. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrath v. Geib.
	        
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