Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
——[„“m.-. 
IIITit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds ..... —.«—J -— — 
bb) aus Kreisfonds — — 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Centralfonds . 96 280 — 
8) aus Kreisfonds — — 
1. ordentlicher Zuschuß . 63 288 52 
2. außerordentlicher Zuschuß zur vernehruns des 
Stammvermögens. .. 1 000— 
3. zur Erhöhung der Pensionen des vor dem Jahre 
1896 pensionirten Lehrerpersonals . 9012— 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters- 
zulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds 15063.4— J — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen aus Centralfonds 7000 — 
) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: 
aa) aus Centralfonds: 
a) nach der in der XX. und bezw. XX III. Finanzperiode 
festgesetzten Norm (240 .K bezw 300 .K) für eine 
Wittwe, 130 .4 bezw. 150 .4 für eine Doppelwaise 
und 100 .A für eine einfache Waise 73 530.4 — „ — — 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zuge- 
gangenen Lehrersrelikten. 3 700 — 
7) für dürftige, dem zürtersihungsaltr eniwachene dehrer- 
waisen 2000 — 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im Allgemeinen (in bisheriger Weishe 8 200 — 
8) zur Bestreitung der nach älteren Bewilligungen zu 
leistenden Absent 380 78 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen- und Waisen- 
kasse des Kreises: 
a) ordentlicher Zuschu . 7000 — 
6) außerordentlicher Zuschuß .. 11 460— 
7) Beitrag an den Privatverein zur unterstützung dienst- 
unfähiger Lehrer in Niederbayern. 686 — 
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- 
praktikanten: 
a) a) für dürftige Schulamtszöglinge 2000 — 
8) für Schulpraktikanten 1 000 — 
7) für das zur Fahne einberufene Lehrpersonal 400 
  
 
	        
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