Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Nr.  11638.

Abschied  für  den  Landrath  von  Oberfranken  über  dessen  Verhandlungen  in  den  Sitzungen
vom  13.  bis  25.  November  1893.

Im  AUamen  Seiner  Miuafestät  des  Königs.

Tlitpol!.
von  Gottes  Gnaden  Böniglicher  DMrinz  von  Hayern,
Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  von  Oberfranken  in  seinen  Sitzungen
vom  13.  bis  25.  November  1893  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen,
und  ertheilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1892.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1892
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

Steuerprincipale  für  das  Jahr  1894.
Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungsbezirks  Oberfranken  beträgt  für  das  Jahr  1894
2  429  191  56  J,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  24  291  491  J  sich  berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1894.
Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  bei  der  Prüfung  des  Voranschlages  gefaßten  Beschlüsse  und  gestellten  Anträge
des  Landrathes  ertheilen  Wir  nachstehende  Entschließungen:

1.  Den  Beschlüssen  des  Landraths  bezüglich  der  Erhöhung  des  Minimalgehaltes  der
definitiven  Lehrer  in  Gemeinden  bis  zu  2500  Seelen  aus  Kreisfonds  auf  den  Betrag
von  910  /4,  sowie  bezüglich  der  Gewährung  von  Kreiszulagen  zu  je  45  JX4  bis  zum  Eintritt
in  die  zweite  staatliche  Dienstalterszulage  an  ständige  Verweser,  weltliche  Lehrerinnen  und